Energie und Chemie: Die ersten Sozialpartnermodelle starten
Lange konnte sich die 2018 eingeführte „Nahles-Rente“ in der betrieblichen Altersvorsorge nicht durchsetzen. Der vollständige Verzicht auf Garantien schien der Arbeitnehmerseite wenig attraktiv. Nun gibt es einen Richtungswechsel. Innerhalb von kurzer Zeit starten zwei Branchen das Konzept mit der reinen Beitragszusage.
„Grünes Licht für Deutschlands erstes Branchen-Sozialpartnermodell“, meldete jüngst die R+V. Der Anlass: Die deutsche Chemieindustrie führt als bundesweit erste Branche ein Sozialpartnermodell (SPM) für die Betriebsrenten ihrer Beschäftigten ein, das auf einem Flächentarifvertrag basiert. Zuvor hatte die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) dem „ChemiePensionsfonds“ des Vorsorgeträgers R+V Versicherung die sogenannte Unbedenklichkeitsbescheinigung als SPM erteilt. Der Versicherer spricht von einem „Meilenstein“ in der betrieblichen Altersversorgung (bAV).
„Nahles-Rente“ kommt erst nach über vier Jahren auf Touren
Das Modell wurde bereits Anfang 2018 im Rahmen des Betriebsrentenstärkungsgesetzes eingeführt und ist nach der damaligen Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles benannt. Im Kern sieht die „Nahles-Rente“ als neuer bAV-Durchführungsweg vor, dass die Träger der betrieblichen Altersvorsorge (etwa Pensionsfonds, Pensionskassen oder Versicherer) reine Beitragszusagen nur dann umsetzen dürfen, wenn sie dafür keine Verpflichtungen eingehen, die garantierte Leistungen enthalten. Es gibt also keine Beitragsgarantien oder festen Rentenzusagen mehr. Nahles wollte so die Verbreitung von Betriebsrenten ankurbeln. Bei diesem Modell, so die Idee, würden auch die Arbeitgeber entlastet, weil sie fehlende Garantiebeiträge nicht ersetzen müssen. Vor allem die Gewerkschaften hatten dagegen lange Zeit Bedenken.
Nur neue Tarifbeschäftige in der Chemieindustrie profitieren
Mehr als vier Jahre später wird das Modell nun durch die Tarifvereinbarung der Sozialpartner Industriegewerkschaft Bergbau, Chemie, Energie (IGBCE) und Bundesarbeitgeberverband Chemie (BAVC) umgesetzt. Nutznießer sind zunächst neue Tarifbeschäftigte in den Chemiebetrieben, die auf den R+V-Pensionsfonds setzen. Für Verträge von Bestandskunden ändert sich nichts. „Chancen bekommen Vorfahrt vor den Garantien“, sagt Klaus-Peter Stiller, Hauptgeschäftsführer des BAVC. Im Blickpunkt steht die Entgeltumwandlung, die mit Arbeitgeberbeiträgen aufgestockt wird. Diese zahlen fünf Prozent Sicherungsbeitrag ein, um mögliche Rentenschwankungen auszugleichen. Ziel sei eine langfristige und flexible Kapitalanlage für verlässliche Renditen. Das Geld werde in ein „ausgewogenes Anlagekonzept“ investiert, das sich vor allem aus Aktienindizes (MSCI World, Euro Stoxx 600) sowie Staats- und Unternehmensanleihen zusammensetzt, heißt es von Seiten der Beteiligten. Als Leistung kann eine Altersrente mit oder ohne Hinterbliebenenrente vereinbart werden, bei Tod in der Anwartschaftsphase wird individuelles Versorgungskapital an Hinterbliebene verrentet. Das Chemie-SPM wurde in den bestehenden Tarifvertrag über Einmalzahlungen und Altersvorsorge integriert und gilt ab sofort. Der Vertrag hat keine definierte Laufzeit.
Sozialpartnermodell für Energieversorger war eigentlich zuerst da
Zuvor hatten Nachrichten eines anderen Sozialpartnermodells die Runde gemacht, das für sich reklamierte, das erste zu sein. Tatsächlich hatte die BaFin schon im September dem Pensionsplan „Metzler rBZ 1“ die Unbedenklichkeit ausgesprochen. Dieser basiert allerdings nicht auf einem Flächentarifvertrag. Dahinter steckt die Einführung eines Sozialpartnermodells durch die Dienstleistungsgewerkschaft Verdi, die Industriegewerkschaft IGBCE, den Energiekonzern Uniper, den Arbeitgeberverband energie- und wasserwirtschaftlicher Unternehmungen (AVEW) und die Arbeitgebervereinigung Bayerischer Energieversorgungsunternehmen (AGV Bayern). Auch sie hatten sich auf einen gemeinsamen Tarifvertrag zur Umsetzung der reinen Beitragszusage in der bAV geeinigt. Versorgungsträger und durchführende Einrichtung ist die Metzler Sozialpartner Pensionsfonds AG. Sobald ein entsprechender Vertrag vorliegt, sollen sich andere Firmen der Energiewirtschaft anschließen können, auch wenn sie nicht tariflich organisiert sind. Beschäftigte, die bereits eine betriebliche Altersvorsorge haben, sollen wählen können, ob sie weiterhin nach dem alten Modell vorsorgen oder das neue Modell bevorzugen.
Vertrag tritt später in Kraft
Der Tarifvertrag tritt hier allerdings erst am 1. Januar 2023 in Kraft und ist erstmals nach zehn Jahren kündbar. Laut Medienberichten sind die Inhalte des Tarifvertrags schon seit Mai 2022 klar: Der tarifliche Arbeitgeberbeitrag setzt sich aus einem Grundbeitrag (zwei Prozent des Bruttojahresentgelts), einem sogenannten Matching-Beitrag (ein Drittel des Grundbeitrags bei Arbeitnehmereigenbeiträgen) sowie einem Kosten- und Sicherungsbeitrag von insgesamt sieben Prozent der geleisteten Beiträge zusammen. Der durch den Arbeitgeber finanzierte Sicherungspuffer kann zum Ausgleich von Marktschwankungen in der Rentenphase genutzt werden. Wandeln die Mitarbeiter zusätzlich eigenes Entgelt um, zahlt der Arbeitgeber einen Arbeitgeberzuschuss von 15 Prozent, soweit durch die Entgeltumwandlung Sozialversicherungsbeiträge eingespart werden.