08.04.2022 Sparten/Produkte

EU-Versicherung: Angepasstes Rating bringt mehr Top-Tarife

Nach einer Untersuchung des Analysehauses Morgen & Morgen haben sich die Angebote im Bereich der Erwerbsunfähigkeitsversicherung stark verbessert. Grund dafür ist aber der Verzicht auf ein hartes Kriterium bei der Bewertung. Eine wichtige Alternative zur BU-Versicherung bleiben die Tarife allemal.

Mit einem eigenen Rating will das Unternehmen Morgen & Morgen einen aktuellen Überblick zum Stand der Erwerbsunfähigkeitsversicherung liefern. (Foto: © Coloures-Pic - stock.adobe.com)
Mit einem eigenen Rating will das Unternehmen Morgen & Morgen einen aktuellen Überblick zum Stand der Erwerbsunfähigkeitsversicherung liefern.
(Foto: © Coloures-Pic - stock.adobe.com)

Das Marktforschungs- und Beratungsunternehmen Morgen & Morgen hat zum vierten Mal den Markt der Erwerbsunfähigkeitsversicherungen (EU) untersucht und bewertet. Dabei stellen die Experten ein weiterhin geringes Angebot fest, das sich dafür durch eine sehr gute Bedingungsqualität auszeichne. Hinzu komme die hohe Bedeutung des Produkts als Alternative zur Berufsunfähigkeitsversicherung (BU), gerade weil vielen Versicherungsnehmern der Zugang zu diesem Produkt aufgrund zu hoher Beiträge verwehrt bleibe.

Morgen & Morgen liefert ein Beispiel: So zahle eine Dachdeckerin 160,06 Euro monatlich für den günstigsten BU-Tarif, bei einer EU im günstigsten Tarif jedoch nur 56,30 Euro. In beiden Fällen erhalte sie 1000 Euro Rente monatlich. Bei einer Erwerbsunfähigkeit käme bei den meisten Angestellten noch die EU-Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung hinzu. 

Morgen & Morgen sieht viel Vertriebspotenzial

 

Vermeintliche Alternativen zur BU, die als höchste Form der Absicherung der Arbeitskraft gilt, gebe es zwar einige. Doch ausschließlich die EU verknüpft auch abstrakt eine gesundheitliche Beeinträchtigung mit der Möglichkeit, ein Erwerbseinkommen zu erzielen. Die Grundfähigkeitsversicherung beispielweise definiert konkrete Fähigkeiten, die leistungsauslösend sind, ohne Verknüpfung zur Möglichkeit der Erwerbseinkommenserzielung. „Die Erwerbsunfähigkeit ist nach wie vor als einzige echte Alternative zur Berufsunfähigkeit weit unterschätzt. Auch wenn der Markt sehr überschaubar ist, sind die wenigen Tarife sehr gut. Das ist ein wichtiges Signal für die Vermittlung“, sagt Andreas Ludwig, Bereichsleiter Rating & Analyse bei der Morgen & Morgen GmbH. Tatsächlich hat die EU unter Vermittlern viele Gegner. Einige sehen darin eine lückenhafte Alternative zur BU, die bestenfalls als Notlösung infrage komme.

Mindestkriterium aus Rating entfernt

 

Im aktuellen „M&M Rating Erwerbsunfähigkeit“ hat die Agentur ein Kriterium angepasst, um der Entwicklung des Marktes Rechnung zu tragen. Hintergrund: Seit Bewertungsbeginn bietet ausschließlich die Metallrente als Versorgungswerk für der Beschäftigten der Metall- und Elektroindustrie einen Tarif an, der eine Erwerbsunfähigkeitsrente nicht nur bei voller, sondern auch bei teilweiser Erwerbsminderung leistet. Der Tarif ist allerdings nur Beschäftigten dieser Industriezweige zugänglich. Deshalb sei dieses Mindestkriterium als Voraussetzung für eine Fünf-Sterne-Bewertung entfallen. Ab einer Bewertung von vier Sternen müsse es weiterhin teilweise erfüllt sein. Ludwig: „Um den Markt realistisch zu spiegeln und erstklassige Angebote zugänglicher zu machen, setzen wir es nun nicht mehr als Hürde für die Top-Bewertung an.“

Ob drei oder sechs Stunden, war vergangenes Jahr noch wichtig

 

Das sah Ludwig im vergangenen Jahr noch anders. Beim damaligen Rating war eine Leistung analog zur Vorgabe der gesetzlichen Rentenversicherung noch Pflicht für eine Top-Bewertung – nämlich die Voraussetzung, dass der Versicherungsnehmer nur noch weniger als sechs Stunden arbeiten kann. Das schaffte eben nur das Angebot „MetallRente.EMI Plus Komfort“ der Swiss Life. Alle anderen Tarife enthalten damals wie heute in ihren Bedingungen die Grenze von drei Stunden und weniger. 2021 sagte Ludwig: „Bei der Bestbewertung im Rating gibt es noch deutlich Luft nach oben. Es ist ein großer Unterschied, ob ein Versicherer schon leistet, wenn der Versicherungsnehmer nur noch sechs Stunden arbeiten kann, oder erst, wenn nur noch drei Stunden möglich sind.“ Jetzt scheint das wichtige Kriterium für eine Bestbewertung nicht mehr so bedeutend zu sein.

Tarife dieses Jahr insgesamt deutlich besser bewertet

 

Denn von „Luft nach oben“ spricht der Experte bei dem durch die Anpassung der Kriterien stark veränderten Gesamtergebnis dieses Jahr fast zwangsläufig nicht mehr. Denn nun erhalten 13 der 17 getesteten Tarife eine ausgezeichnete oder sehr gute Bewertung. Durch das aufgeweichte Kriterium erreichten gleich zehn Unternehmen die Spitzenbewertung. „Mit knapp zwei Drittel top bewerteter Tarife zeigt sich das Angebot in der Erwerbsunfähigkeit auf einem sehr hohen Bedingungsniveau“, zieht Ludwig Bilanz. Zugleich weist das Rating nur noch vier Tarife mit drei Sternen und damit einer durchschnittlichen Bewertung aus. Schlechter ist diesem Jahrgang im Bereich der EU kein Tarif.

M&M Rating Erwerbsunfähigkeit

Diese Mindestkriterien müssen voll oder eingeschränkt erfüllt sein, um die Bewertung von vier* oder fünf Sternen zu erreichen:

  • Bei einem verspätet gemeldeten Versicherungsfall wird ohne Einschränkung rückwirkend geleistet.*
  • Der Prognosezeitraum wird auf sechs Monate verkürzt.
  • Bei einer bereits sechs Monate andauernden ununterbrochenen Erwerbsunfähigkeit wird rückwirkend von Beginn an geleistet.*
  • Der Versicherer leistet eine Erwerbsunfähigkeitsrente in Anlehnung an die gesetzliche Definition bei voller und teilweiser Erwerbsminderungsrente.*
  • Der Versicherer verzichtet auf sein Recht auf Beitragserhöhung oder Kündigung bei unverschuldeter Obliegenheitsverletzung des Versicherungsnehmers nach §19 VVG.
  • Der Versicherungsschutz besteht weiter, wenn die versicherte Person während der Versicherungsdauer ins Ausland verzieht.
  • Der Versicherer leistet, wenn die Erwerbsunfähigkeit infolge einer Krankheit, Körperverletzung oder Kräfteverfalls eingetreten ist.
  • Auf Antrag werden die Beiträge ab dem Zeitpunkt der Leistungsmeldung bis zur endgültigen Entscheidung über die Leistungspflicht gestundet.
  • Der Versicherer verzichtet auf unübliche Einschränkungen bzw. Klauseln, die nicht zu den ratingrelevanten Sachverhalten gehören.*

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