Facelift für die BU der Swiss Life
Viele Neuerungen in Berufsunfähigkeitsversicherung. Besonders interssant: Bei einem Tarifbaustein für die Überbrückung schwieriger Lebensphasen wurde nun auch als Ereignis die gerade weit verbreitete Kurzarbeit berücksichtigt.
Die Swiss Life hat nach eigenen Informationen ihre gesamte Tarifwelt in der Berufsunfähigkeitsversicherung modernisiert und ein neues Produkt- und Serviceangebot auf den Markt gebracht. Dazu zählten unter anderem verständlichere Leistungsdefinitionen, ein neu strukturierter Antrag mit überarbeiteten Annahmerichtlinien sowie angepasste Beiträge und höhere Absicherungsmöglichkeiten. Bei der Entwicklung des neuen Produkt- und Serviceangebots habe das Feedback der Geschäftspartner eine wichtige Rolle gespielt, sagt Stefan Holzer, Leiter Versicherungsproduktion und Mitglied der Geschäftsleitung von Swiss Life Deutschland.
Ein Ziel sei, den frühen Beginn der Absicherung für junge Menschen attraktiver zu gestalten, über das ganze Berufsleben hinweg. Dabei helfe beispielsweise die Erweiterung der der maximalen BU-Rentenhöhen für junge Zielgruppen von Schülern ab der 11. Klasse bis hin zu ausgewählten Master-Studenten und Doktoranden
Angepasst wurde auch der Baustein BU Protect, einer Lösung für die Überbrückung besonderer Lebensphasen. Bei Mutterschutz und Elternzeit, im Falle von Arbeitslosigkeit oder bei einer Weiterbildung in Vollzeit kann der BU-Schutz zu 70 Prozent aufrechterhalten werden. Der Ereigniskatalog wurde zudem um die Ereignisse Kurzarbeit und Sabbatical erweitert, spannend für alle Kunden, die derzeit in der Corona-Krisa davon betroffen sind.
Zudem gibt es eine neue sogenannte Akuthilfe. Diese soll bei der Diagnose von sechs Krankheitsbildern leisten: Krebs, Herzinfarkt, Schlaganfall, Blindheit, Taubheit und Verlust der Sprache. Der Kunde erhält nach Angaben von Swiss Life eine Rente für eine Dauer von zwölf Monaten. Treten mehrere dieser Krankheiten zeitlich versetzt auf, könne sich dieser Zeitraum auch noch verlängern.
Neue Verlängerungsgarantie der BU-Laufzeit
Sollte der Gesetzgeber die Altersgrenze für den Bezug der Altersrente anheben, hätten die künftigen Kunden in den selbstständigen BU-Tarifen der Swiss Life, der MetallRente, der KlinikRente und des Arbeitskraftschutzes Flex der IG BCE die Möglichkeit, später die Laufzeit des Vertrages ohne erneute Gesundheitsprüfung unter gewissen Voraussetzungen zu verlängern
Aufgrund des Gesundheitszustandes erhalten manche Kunden eine sogenannte Ausschlussklausel, zum Beispiel für die Wirbelsäule oder Gelenke. Die Neuerung von Swiss Life: Sollte mit dem Kunden eine von mehreren näher bestimmten Klauseln vereinbart werden müssen, dann besteht künftig die Möglichkeit einer späteren automatisierten Revision der Ausschlussklausel. Last but no least wurde die Berufsliste des Versicherers um zahlreiche Trendberufe aus den letzten Jahren erweitert, wie zum Beispiel Data-Engineer, Scrum-Master und KI-Entwickler.