04.04.2022 Sparten/Produkte

GDV sieht verbesserte Solvenz der Lebensversicherer bereits gefährdet

Bei den deutschen Lebensversicherern haben sich die Solvenzquoten 2021 verbessert. Der GDV nimmt das zum Anlass, sich die Pläne der EU-Kommission zur Verschärfung des Solvency-II-Regelwerks vorzuknöpfen. Bei deren Umsetzung drohten langfristig Schäden durch ausbleibende Investitionen.

Die EU-Richtlinie Solvency II hat das Versicherungsaufsichtsrecht harmonisiert. Mit ihr wurden Solvenzkapitalausstattung, Geschäftsorganisation und Veröffentlichungspflichten neu geordnet. (Foto: © MQ-Illustrations - stock.adobe.com)
Die EU-Richtlinie Solvency II hat das Versicherungsaufsichtsrecht harmonisiert. Mit ihr wurden Solvenzkapitalausstattung, Geschäftsorganisation und Veröffentlichungspflichten neu geordnet.
(Foto: © MQ-Illustrations - stock.adobe.com)

Die Solvenzquote der deutschen Lebensversicherer lag zum Jahresende 2021 nach Schätzungen des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) im Branchendurchschnitt bei rund 450 Prozent. Zum Vorjahresstichtag belief sich die Quote auf rund 380 Prozent. Die höhere Solvenzquote ist laut GDV auf das gestiegene Zinsniveau, aber auch auf das veränderte Produktportfolio und die damit sinkenden Garantieverpflichtungen der Lebensversicherer zurückzuführen. Offiziell veröffentlichen müssen die Unternehmen ihre Solvenzquoten im Bericht zur Solvabilität und Finanzlage (SFCR) bis zum 8. April 2022.

Anstieg auch bei Berechnung ohne Übergangsmaßnahmen

 

Die Solvenzquote bezeichnet das Verhältnis von Eigenmitteln zur Solvenzkapitalanforderung (Solvency Capital Requirement, SCR). Bei einer Quote von 100 Prozent können Versicherer auch in einem Krisenszenario, das nur alle 200 Jahre eintritt, alle Verpflichtungen erfüllen. Bis 2032 dürfen die Versicherer noch mit Übergangsmaßnahmen rechnen, um ihre Kapitalstärke nachzuweisen. Das soll ihnen helfen, die Geschäftsprozesse anzupassen und Risiken schrittweise zu minimieren. Unter anderem dürfen langjährige Anleihen höher bewertet werden, wenn sie einen festen Wert zum Ende ihrer Laufzeit haben. Ohne Berücksichtigung dieser Übergangsmaßnahmen verbesserte sich die sogenannte Basis-Solvenzquote in der Lebensversicherung voraussichtlich ebenfalls und lag zum Jahresende 2021 mit schätzungsweise 250 Prozent um 50 Prozentpunkte über dem Vergleichswert von 2020.

In der Schaden-/Unfallversicherung ließen erhebliche Belastungen unter anderem durch die Flutkatastrophe im Ahrtal die Solvenzquoten leicht zurückgehen. Mit einem Wert von rund 270 Prozent zum Jahresende 2021 dürfte die Entwicklung aber „erfreulich stabil“ sein, so der Verband. Der Vorjahreswert hatte noch bei 285 Prozent gelegen.

Kommissionsvorschlag bringe Mehrbelastung

 

Aktuell hat die EU-Kommission Vorschläge vorgelegt, um die Finanzaufsicht unter dem sogenannten Solvency II-Regime weiter zu verschärfen. Das stößt beim deutschen Interessenverband naturgemäß auf wenig Gegenliebe. Der GDV befürchtet, dass die Vorschläge „per Saldo zu Mehrbelastungen für deutsche Versicherer führen, wenn es zu der vorgeschlagenen Änderung bei der Berechnung langfristiger Zinsen käme (Zinsexploration)“. Bereits im vergangenen Jahr hatte der Verband kommuniziert, durch die Pläne drohte den Versicherern ein Mehrbedarf an Eigenmitteln von 60 Milliarden Euro.

Bei der Zinsexploration geht es um die Frage, mit welchem Zinssatz zukünftige Verpflichtungen der Versicherer bewertet werden. Und davon ausgehend darum, wie viel Eigenkapital bzw. Rückstellungen sie zurückhalten müssen, um diese Pflichten zu bedienen. Bei kurz laufenden Zinssätzen ist es vergleichsweise leichter, den Zinssatz zu bewerten, denn hier können die Versicherer auf aktuelle Marktinformationen zurückgreifen. Nicht so bei längeren Zeiträumen, wo es keine verlässlichen Marktinfos gibt. Die EU-Kommission schlägt nun eine Berechnungsmethode vor, die die extrapolierten Zinsen senkt und damit auch den Kapitalüberschuss der Versicherer (Eigenmittel abzüglich Solvenzkapitalanforderungen) rapide sinken lässt. Stark vereinfacht liegt dem die Idee zugrunde, dass die Niedrigzinsphase noch lange anhalten wird und folglich die Versicherer mit weniger risikofreiem Zins rechnen können, den sie in künftigen Jahren erwirtschaften. 

GDV sieht Investitionen in Schlüsselprojekte gefährdet

 

Sollte es zu einer zusätzlichen Belastung kommen, würde diese auch nicht durch Erleichterungen auf anderen Feldern kompensiert, stellt der GDV fest. Langfristige Investitionen der Lebensversicherer beispielsweise in Projekte der Energie- und Transportinfrastruktur würden so erschwert werden. Insgesamt könnte die Versicherungswirtschaft nur noch einen geringeren Beitrag zur Finanzierung europäischer Schlüsselprojekte leisten, schlussfolgert der Verband, ohne solche Projekte näher zu spezifizieren.

Mit dem Vorschlag der EU-Kommission befassen sich laut GDV derzeit Europäischer Rat und EU-Parlament. Ein gemeinsamer Gesetzgebungsprozess von Kommission, Rat und Parlament könnte 2023 beginnen. Die veränderten Regeln könnten dann frühestens ab Jahresende 2024 greifen.


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