Helvetia launcht neuen Grundfähigkeitsschutz
Dividende statt Zinsen: „Helvetia CleverProtect“ setzt auf Fondsstrategie. Kunden können zwischen drei Anlagekonzepten wählen.
Mit ihrer jüngsten Produktfamilie „Helvetia CleverProtect“ verfolgt der Schweizer Versicherer ein ganz neues Deckungskonzept. Ein Teil der Versicherungsbeiträge für die Grundfähigkeits- und Berufsunfähigkeitspolicen wird in Investmentfonds angelegt. Zur Auswahl stehen drei Portfolios – darunter auch ein zeitgemäßer Nachhaltigkeitsfonds.
Börsenstrategie für unterschiedliche Anlegertypen
Der Basket „Anlagestrategien“ setzt auf vier klassische Aktienfonds, die von den Vermögensverwaltern Vontobel und HSBC aktiv gemanagt werden. Das „ETF“-Portfolio umfasst laut Helvetia fünf Exchange Traded Funds (ETF), die jeweils passiv einen Aktienindex abbilden und sich somit vergleichsweise günstig verwalten lassen. Beim „Nachhaltigkeitsfonds“ fließen die Policenbeiträge in vier nachhaltige Investmentfonds, mit den Schwerpunkten Umwelt, Soziales und Unternehmensführung. Im Falle einer guten Wertentwicklung der Baskets würden die Versicherten von dauerhaft günstigen Beiträgen profitieren und vielleicht sogar von einem Guthaben am Ende der Vertragslaufzeit.
Das neue Anlage-Konzept richtet sich speziell an junge Menschen. „Die junge Generation ist meist unzureichend bis gar nicht für den Ernstfall abgesichert. Wir ändern dies mit einem modernen und günstigen Biometrie-Produkt auf Fondsbasis“, erklärt Norbert Piechowiak, Geschäftsführer Helvetia Leben Maklerservice GmbH.
Optionen und Nachversicherungsgarantien
Die Absicherung auf Fondsbasis greift bei Berufsunfähigkeit oder dem Verlust von 17 elementaren Grundfähigkeiten. Zudem umfasst „Helvetia CleverProtect“ laut Unternehmensangaben Nachversicherungsgarantien, mit denen sich die Absicherung an die individuelle Lebens- und Einkommensentwicklung in bestimmten Fällen ohne erneute Gesundheitsprüfung anpassen lässt. Im Rahmen der optionalen Arbeitsunfähigkeit zahlt der Versicherer bereits bei einer sechsmonatigen Krankschreibung. Hier sind laut Versicherer auch psychische Erkrankungen – zumindest temporär – abgedeckt. Außerdem können Eltern den Schutz für den Verlust von Grundfähigkeiten für Kinder ab einem Alter von sechs Jahren vereinbaren, inklusive einer späteren Wechseloption in die Berufsunfähigkeitsabsicherung.