Laschets Rentenpläne: Höhere Abschläge, bAV-Pflicht für Geringverdiener
Kurz vor offizieller Verkündigung sind die Rentenreform-Pläne der CDU durchgesickert: Rente mit 67 bleibt unangetastet, Abzüge für Frührentner sollen jedoch steigen. Außerdem: bAV-Pflichtangebot für Geringverdiener geplant, Aktiengewinne nach zehn Jahren teilweise wieder steuerfrei.
Sicher ist: Das Thema Renten wird im Wahlkampf für die anstehende Bundestagswahl eine tragende Rolle spielen. Das zeigen schon die aufgebrachten Reaktionen auf den jüngsten Vorschlag des Wissenschaftlichen Beirats des Bundeswirtschaftsministeriums. Die Experten hatten geraten, das Rentenalter an die Lebenserwartung zu koppeln und gegebenenfalls auf 68 Jahre zu erhöhen. Nach massiver Kritik vom politischen Gegner beschwichtigte Wirtschaftsminister Altmaier eiligst die Gemüter: Die Vorschläge seien „weder für das Ministerium noch für den Minister bindend”.
Zuckerbrot und Peitsche bei der Wahl des Rentenalters
Von einer Erhöhung des Renteneintrittsalters ist denn auch in den kürzlich durchgesickerten Rentenplänen der Union keine Rede. Am kommenden Montag will die CDU ihre Pläne der Öffentlichkeit vorstellen. Laut Vorab-Infos der „Bild”-Zeitung plant Parteichef Armin Laschet unter anderem, die Abschläge bei der gesetzlichen Rente zu erhöhen. Wer früher in Rente gehen will, muss dann also höhere Abzüge als die derzeitigen 0,3 Prozent pro vorgezogenen Monat in Kauf nehmen. Gleichzeitig sollen die Zuschläge für Menschen, die übers reguläre Rentenalter hinaus arbeiten, erhöht werden (derzeit + 0,5 Prozent).
bAV-Pflicht für Geringverdiener, Comeback der Spekulationsfrist
Außerdem sollen Firmenchefs dazu verpflichtet werden, Geringverdienern eine Betriebsrente anzubieten. Deren Beiträge sollen Firma, Arbeitnehmer und der Staat zahlen. Offenbar ist auch geplant, die Verdienstgrenze bei Minijobs von 450 Euro auf 550 Euro im Monat zu erhöhen.
Die private Altersvorsorge soll ebenfalls gestärkt werden. Unter anderem sehen die CDU-Pläne die (teilweise) Wiedereinführung der Steuerfreiheit auf Aktiengewinne nach zehn Jahren Haltedauer vor. So soll der Verkauf von Aktien zumindest zu 50.000 Euro steuerfrei möglich sein. Um mehr Anreize für die private Altersvorsorge zu schaffen, soll unter anderem der steuerfreie Pauschbetrag für Arbeitnehmer von 1000 auf 1250 Euro pro Jahr steigen. Den Spitzensteuersatz von 42 Prozent will die Union hingegen erst deutlich später ansetzen als bisher. Aktuell greift er bei 57.919 Euro Bruttoeinkommen im Jahr.