30.11.2023 Sparten/Produkte

Lebensversicherungen: Verzinsung könnte für Neukunden attraktiver werden

Die Deutsche Aktuarvereinigung plädiert für eine Anhebung des Höchstrechnungszinses für Neuverträge in der Lebensversicherung ab 2025. Nach Analyse der Versicherungsmathematiker ist ein Zinssatz von einem Prozent gerechtfertigt.

Lebensversicherungen und private Rentenpolicen sind eine wichtige Säule für den Vermögensaufbau. Ein höherer Rechnungszins kommt Kunden zugute. (Foto: © vegefoc.com - stock.adobe.com )
Lebensversicherungen und private Rentenpolicen sind eine wichtige Säule für den Vermögensaufbau. Ein höherer Rechnungszins kommt Kunden zugute.
(Foto: © vegefoc.com - stock.adobe.com )

Lichtblick für Altersvorsorgesparer: Die Deutsche Aktuarvereinigung (DAV) hat sich für eine Erhöhung des Höchstrechnungszinses für Lebensversicherungen in Deutschland von derzeit 0,25 Prozent auf ein Prozent im Jahr 2025 ausgesprochen. Die Empfehlung basiert auf einer umfassenden Analyse des wirtschaftlichen Umfelds. „In den Jahren 2021 und 2022 ist es aufgrund von Angebotsschocks und der expansiven Fiskalpolitik einiger großer Volkswirtschaften zu einer gestiegenen Inflation gekommen“, sagt DAV-Vorstandschef Dr. Max Happacher. „Um dieser Herr zu werden, haben die großen Zentralbanken mit deutlichen Zinserhöhungen reagiert."

Höchstrechnungszins auf historischem Tief

 

In den vergangenen Jahren wurde der Höchstrechnungszins schrittweise gekürzt. Zum Jahreswechsel 2022 lag er bei historisch niedrigen 0,25 Prozent, während er um die Jahrtausendwende noch vier Prozent betragen hatte. Die nun vorgeschlagene Erhöhung auf ein Prozent ab 2025 ist eine Reaktion auf die gestiegenen Kapitalmarktzinsen und die veränderte wirtschaftliche Lage.

Branchenverband GDV unterstützt Aktuar-Vorstoß

 

Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) begrüßt den Vorstoß der DAV. „Die empfohlene Zinsanhebung ist aus unserer Sicht eine angemessene Reaktion auf das allgemein gestiegene Zinsniveau. Dies wird sich positiv auf die Gestaltung von Lebensversicherungsprodukten auswirken, wovon Verbraucherinnen und Verbraucher profitieren“, sagt GDV-Hauptgeschäftsführer Jörg Asmussen.

Erster Anstieg des Höchstrechnungszinses nach 30 Jahren

 

Die Entscheidung über eine Anpassung des Höchstrechnungszinses liegt letztlich beim Bundesministerium der Finanzen (BMF). Weder die DAV noch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) haben die Entscheidungsgewalt, sondern sie können lediglich Vorschläge unterbreiten. Sollte das BMF der Empfehlung folgen, wäre dies die erste Erhöhung des Höchstrechnungszinses seit 1994.

Die privaten Rentenzahlungen könnten höher ausfallen

 

Die Kalkulation der Aktuare gilt als konservativ. Die DAV setzt in ihren Analysen weiterhin einen 40-prozentigen Abschlag als Sicherheitspuffer an, obwohl der seit Einführung des europäischen Versicherungsaufsichtsregimes Solvency II gesetzlich nicht mehr erforderlich ist. Deshalb sehen die Aktuare den nun vorgeschlagenen Höchstrechnungszins vor dem Hintergrund aktueller Modellergebnisse und volkswirtschaftlicher Aussichten als mittelfristig stabil an. Die Empfehlung könnte sich auf verschiedene Bereiche der Versicherungsbranche auswirken, einschließlich höherer Garantiezinsen für Kunden und potenziell steigender Rentenleistungen. Außerdem könnten sich steigende Rechnungszinsen positiv auf die Prämien von Risikolebens- und Berufsunfähigkeitsversicherungen auswirken.

So funktioniert der Höchstrechnungszins

Der Höchstrechnungszins ist eine Obergrenze für den maximal zulässigen Rechnungszins, den Lebensversicherer bei der Berechnung ihrer Rückstellungen nutzen dürfen. Er ist nicht mit dem Garantiezins gleichzusetzen, den Lebensversicherer individuell auf ihre Produkte gewähren. Von einer Anhebung des Höchstrechnungszinses sind die Garantien der Neuverträge betroffen, die ab Zinsanhebung geschlossen werden. Bei Rentenversicherungen profitieren Kundinnen und Kunden mit flexiblen Rentenfaktoren, die ebenfalls steigen können. Bestandskunden profitieren vom gestiegenen Zinsniveau durch eine steigende Überschussbeteiligung. Etliche Lebensversicherer haben bereits eine Erhöhung der Überschussbeteiligung für 2024 angekündigt. Auch bei Neuverträgen gilt: Wenn die erwirtschaftete Rendite des Versicherers oberhalb des Garantiezinses liegt, steigt die Überschussbeteiligung.


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