Pensionssicherung: 2021 deutlich weniger Schäden
Der Pensions-Sicherungs-Verein verzeichnete 2021 einen deutlichen Rückgäng bei Insolvenzen und Großschäden. Im Vorjahresvergleich haben sich die geleisteten Zahlungen halbiert. Die Corona-Pandemie und der Russland-Ukraine-Krieg bergen Risiken für das laufende Jahr.
Der Pensions-Sicherungs-Verein (PSVaG) ist der von den Arbeitgebern finanzierte Rettungsschirm für Betriebsrenten in Deutschland. Er springt ein, wenn Vorsorgeanbieter und Arbeitgeber wirtschaftlich in Schieflage geraten. Formal ist er seit 1975 Träger der gesetzlichen Insolvenzsicherung der betrieblichen Altersversorgung in Deutschland und im Großherzogtum Luxemburg
Halbierung der Schadenzahlungen 2021
Nun hat der PSVaG den Geschäftsbericht für das Jahr 2021 veröffentlicht – mit einem bemerkenswerten Ergebnis: Das Schadenvolumen lag mit 725 Millionen Euro deutlich unter dem Niveau des Vorjahres (1,59 Milliarden Euro). Nach eigenen Angaben ist der Rückgang des Schadenvolumen auf das rückläufige Insolvenzgeschehen und die deutlich gesunkene Zahl an Großschäden von elf (Vorjahr: 39) zurückzuführen. Dabei war der PSVaG in 282 Sicherungsfällen (523) eintrittspflichtig und hat 14.400 Renten und Anwartschaften übernommen. Rückflüsse aus Insolvenzforderungen in Höhe von 193 Millionen Euro trugen zur Reduzierung des Schadenvolumens bei.
Niedrigster Beitragssatz seit 2016
Finanziert wird der Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit über Beiträge der Arbeitgeber. Ende 2021 gehörten dem PSVaG-Konsortium rund 99.400 Firmen an, die 13,8 Millionen Betriebsrentner und Anwärter absichern. Das sind rund 2,7 Millionen mehr als im Vorjahr. Erfreulich: Der Beitragssatz für 2021 sank von 4,2 auf 0,6 Promille. Das ist der niedrigste Beitragssatz seit 2016. Die Bemessungsgrundlage orientiert sich stark vereinfacht an den bereits zugesagten oder gar fließenden Betriebsrenten der aktuellen und ausgeschiedenen Mitarbeiter, sofern diese Renten insolvenzsicherungspflichtig sind und gesetzlich unverfallbar. In Summe belief sich die gemeldete Bemessungsgrundlage der Mitgliedsunternehmen 2021 auf 360 Milliarden Euro.
Regulierte Pensionskassen mittlerweile auch unter Schutzschirm
Sogenannte regulierte Pensionskassen, die nicht im Sicherungsfonds „Protektor“ der privaten Lebensversicherer oder als gemeinsame Einrichtung der Tarifvertragsparteien organisiert sind, sind seit dem 1. Januar 2021 ebenfalls gesetzlich zur Mitgliedschaft im PSVaG verpflichtet. In der Regel sind das Firmenpensionskassen. Für diese wurde der Beitragssatz für das Jahr 2021 gesetzlich auf drei Promille festgelegt und auf deren Beitragsbemessungsgrundlage in Höhe von 8,7 Milliarden Euro bezogen.
Hier hatten in den Jahren zuvor Arbeitnehmer und Rentner teils deutliche Einbußen bei Anwartschaften und sogar laufenden Renten hinnehmen müssen. Einige Pensionskassen waren in Schieflage geraten, weshalb der Gesetzgeber sie unter den Rettungsschirm zwang. Pensionskassen leiden schon seit Längerem besonders stark unter niedrigen Kapitalmarktzinsen. Rund jede vierte Kasse steht deshalb unter besonderer Beobachtung der Aufsichtsbehörde BaFin.
Pandemie und Ukraine-Krieg erschweren verlässliche Prognose
Das Schadenaufkommen in den ersten Monaten 2022 liegt laut PSVaG-Angaben auf dem Vorjahresniveau. Für die weitere Entwicklung könne insbesondere wegen der unkalkulierbaren wirtschaftlichen (Spät-)Folgen durch die Corona-Pandemie sowie der Auswirkungen des Ukraine-Kriegs derzeit aber keine verlässliche Prognose abgegeben werden. „Wir rechnen mit einer sich normalisierenden Schadenentwicklung. Auch das Marktumfeld für Kapitelanlagen bleibt herausfordernd. Für 2022 erwarten wir weiterhin hohe Schwankungen bei Kursen und Renditen“, heißt es beim PSVaG.