Private Altersvorsorge: Kommission empfiehlt Reform
Die von der Bundesregierung eingesetzte „Fokusgruppe private Altersvorsorge“ hat ihre Arbeit abgeschlossen und ihren Abschlussbericht vorgelegt. Neben Garantieprodukten soll es ein förderfähiges Altersvorsorgedepot ohne Garantievorgaben geben. Die Riesterrente würde wohl auslaufen.

(Foto: Bundesministerium für Finanzen)
Nach der ganz großen Reform sieht es nicht aus – dafür waren wohl auch zu viele divergierende Interessengruppen vertreten. Die von der Bundesregierung eingesetzte „Fokusgruppe private Altersvorsorge” empfiehlt in ihrem Abschlussbericht eine zaghafte Öffnung der Produkte. So sollen höhere Renditechancen unter In-Kauf-Nahme höherer Risiken möglich sein und die Kosten sinken. Die Etablierung eines Staatsfonds wird mehrheitlich abgelehnt.
Die Vorschläge
Die Fokusgruppe schlägt sie ein förderfähiges Altersvorsorgedepot ohne Garantievorgaben vor, in dessen Rahmen Vorsorgende in Fonds und andere geeignete realwertorientierte Anlageklassen investieren können. Für diejenigen, die viel Wert auf Sicherheit legen soll es auch weiterhin Produkte mit Garantien geben. Eine größere Standardisierung von Produktanforderungen und mehr Wettbewerb zwischen Anbietern soll zu niedrigeren Kosten führen. Dazu gehören auch einfache kostengünstige Wechselmöglichkeiten in der Anspar- sowie vor der Auszahlungsphase.
Förderung: Riester „light”
In puncto Förderung wollen die Experten weitgehend an der aktuellen Riester-Fördersystematik mit Zulagen für untere Einkommensgruppen, junge Menschen und Personen mit Kindern sowie dem Sonderausgabenabzug mit nachgelagerter Besteuerung festhalten. Allerdings soll eine bürokratieärmere Regelung die einkommensabhängige Mindesteigenbeitragsberechnung ersetzen. Außerdem sollen die Kinderzulage vereinheitlicht und der Höchstbetrag angepasst werden. Die Ausweitung des förderberechtigten Personenkreises auf Selbstständige sollte spätestens erfolgen, sobald eine Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung (mit Möglichkeit eines Opt-Out) für diese Gruppen besteht.
Auszahlung: mehr Flexibilität
In der Auszahlungsphase sollen neben lebenslangen Leibrenten künftig höhere Teilauszahlungen, Auszahlungspläne sowie Investitionen in eine selbstgenutzte Immobilie möglich sein. Interessant ist die Idee der Verknüpfung aus privater und gesetzlicher Rente: So schlägt das Gremium vor, zu prüfen, ob sich das gesamte private Altersvorsorgevermögens beispielsweise für die Verschiebung des Vollrentenbezugs der gesetzlichen Altersrente oder möglicherweise auch für den Erwerb von Entgeltpunkten in der gesetzlichen Rentenversicherung einsetzen lässt.
Absage an Staatsfonds, Lob vom AfW
Die Fokusgruppe empfiehlt mehrheitlich, das von der Koalition ins Auge gefasste Modell eines öffentlich verantworteten Fonds nicht weiterzuverfolgen. Für die Zulassung privater förderfähiger Altersvorsorgeprodukte sollte es stattdessen ein erweitertes Zertifizierungsverfahren geben, das qualitative und quantitative Kriterien (u.a. Risikodiversifikation, Kosten, Garantien) berücksichtigt. Das Gremium schlägt vor, über eine unabhängige, digitale und kostenlos zugängliche Vergleichsplattform Produktinformationen bereitzustellen. Außerdem sollte es künftig nach der Anspar- auch vor der Auszahlungsphase das Angebot einer unabhängigen individuellen Altersvorsorgeberatung geben. Die Empfehlungen der Fokusgruppe gelten grundsätzlich auch für den Riester-Bestand – allerdings müssten Anbieter und Kunden Änderungen gemeinsam verabreden.
Branchenvertreter wie der Vorstand des Bundesverbands Finanzdienstleistung AfW Norman Wirth äußerten sich positiv zu dem Bericht der Arbeitsgruppe: „Was hier vorliegt, ist mehr, als zu erwarten war. Riester soll endlich reformiert werden, und man verabschiedet sich von der problematischen Idee eines Staatsfonds bzw. eines öffentlich verantworteten Vorsorgefonds in der privaten Altersvorsorge.“
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