01.03.2024 Sparten/Produkte

Sterbegeldversicherung: Doppelte Leistung bei Unfalltod

Die Allianz Lebensversicherung hat den Leistungskatalog ihrer Sterbegeldpolice „BestattungsSchutzbrief“ überarbeitet. Hinterbliebene werden durch Serviceleistungen entlastet.

Die Sterbegeldpolice der Allianz zahlt nach Unfalltod das doppelte Gesamtkapital. (Foto: Gerhard G./Pixabay)
Die Sterbegeldpolice der Allianz zahlt nach Unfalltod das doppelte Gesamtkapital.
(Foto: Gerhard G./Pixabay)

Ein Autounfall, der plötzliche Herztod oder eine unheilbare Erkrankung: Die emotionale Ausnahmesituation für die Hinterbliebenen ist gewaltig, wenn ein nahestehender Mensch stirbt. Hinzu kommen organisatorische Herausforderungen – von der Beerdigung bis zur Nachlassregelung. Sterbegeldversicherungen beinhalten häufig Assistance-Leistungen und bezahlen eine würdevolle Bestattung. Gesetzliche Krankenkassen haben bereits vor 20 Jahren das Sterbegeld aus ihrem Leistungskatalog gestrichen.

„BestattungsSchutzbrief“ ermöglicht jetzt 20.000 Euro Garantiekapital

 

Nun hat die Allianz Lebensversicherung ihren „BestattungsSchutzbrief“ überarbeitet und die Leistungen verbessert. Kommen Versicherte durch einen Unfall ums Leben, so steht jetzt für die Organisation der Bestattung oder für die Kapitalauszahlung das doppelte Gesamtkapital bei Tod zur Verfügung. Dies gilt nach Angaben des Versicherers auch während der Wartezeit von 18 Monaten nach Vertragsabschluss. Darüber hinaus können Kundinnen und Kunden bei Vertragsabschluss künftig ein maximal mögliches Garantiekapital bei Tod in Höhe von bis zu 20.000 Euro wählen – bislang lag die Grenze bei 15.000 Euro. Die Allianz weist darauf hin, dass die Neuerungen ausschließlich für das Neugeschäft seit Januar 2024 gelten.

Angespartes Kapital kann zu Lebzeiten ausgezahlt werden

 

Der „BestattungsSchutzbrief“ der Allianz Lebensversicherung bietet außerdem Beratungsleistungen zu Lebzeiten, bei Tod die Finanzierung der Bestattungskosten aus dem vorhandenen Kapital und die Unterstützung und Entlastung der Hinterbliebenen durch Serviceleistungen. Alternativ kann das vorhandene Kapital auch ausbezahlt werden, z.B. wenn die oder der Versicherte dies so festgelegt hat.


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