Tarif-Update bei der Dialog
In der Produktschmiede der Generali-Tochter Dialog wurde kräftig an der Risikolebensversicherung und der Arbeitskraftabsicherung gearbeitet. Die Produkte bekamen zahlreiche Leistungsverbesserungen.
Die Dialog, der Maklerversicherer der Generali in Deutschland, hat mit der Tarifgeneration „01.2021“ ihre Produkte in überarbeitet. Nach Unternehmensangaben wurden neue Leistungsmerkmale eingeführt sowie Bedingungen und Regelungen auf den Kundenbedarf angepasst.
Neue Leistungsmerkmale in allen Risikoleben-Tarifen
So ist in der Risikolebensversicherung jetzt bereits beim Tarif RISK-vario® Basic u. a. das Motorradfahren mit eingeschlossen. In allen Risikotarifen kann nun eine Dread-Disease-Zusatzversicherung gewählt werden. Die Untersuchungsgrenze für das ärztliche Zeugnis wurde für Personen bis 49 Jahren auf 500.000 Euro angehoben und eine Nichtraucherdifferenzierung vorgenommen: Raucher, Nichtraucher (zwölf Monate) und Nichtraucher (zehn Jahre). Beim Baufinanzierungskurzantrag wurde die Summengrenze auf 500.000 Euro angehoben, im Tarif RISK-vario® Premium gibt es zudem einen Bau-Bonus von zehn Prozent der Versicherungssumme (max. 30.000 Euro) plus Kinderbonus. Zudem ist der Verzicht auf eine Beitragsanpassung nach § 163 VVG nun ebenfalls fixer Bestandteil des Premium-Tarifs.
Viele Detailverbesserungen bei Arbeitskraftabsicherung
Ein Update gibt es auch für die Arbeitskraftabsicherung und damit laut der Dialog zahlreiche Leistungsverbesserungen. So stellen schwere Erkrankungen zukünftig einen Leistungsauslöser für maximal 15 Monatsrenten dar, unabhängig davon, ob der 50-prozentige Berufsunfähigkeitsgrad erfüllt wurde oder nicht. In der Berufsunfähigkeitsversicherung erfolgt die Leistung auch bei Anerkenntnis der vollen gesetzlichen Erwerbsminderungsrente. Für Selbstständige gibt es eine Umorganisationshilfe bis zu sechs Monatsrenten (max. 12.000 Euro). Gesundheitliche Verbesserungen im Leistungsfall müssen nicht mehr gemeldet werden und bei Rehabilitationsmaßnahmen gibt es eine finanzielle Unterstützung. Bei finanziellen Engpässen gewährt die Dialog sowohl eine zinslose Beitragsstundung bei Zahlungsschwierigkeiten für max. zwölf Monate als auch nach Ablauf der ersten fünf Versicherungsjahre einmalig eine Beitragsfreistellung für sechs Monate ohne Angabe von Gründen.