11.10.2022 Sparten/Produkte

Unabhängige Leistungsberatung in der BU: Nur drei Versicherer bezahlen

Bei der komplexen Leistungsbeantragung in der Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) würde eine unabhängige Beratung helfen. Doch eine Kostenübernahme hierfür ist bisher kaum in den Bedingungswerken der Anbieter berücksichtigt. Nun will das Analysehaus Morgen & Morgen nachhelfen.

BU-Versicherer, die ihren Kunden die unabhängige Leistungsberatung ganz oder teilweise bezahlen, könnten in den Ratings von Morgen & Morgen zukünftig besser abschneiden. (Foto: © Antonioguillem - stock.adobe.com)
BU-Versicherer, die ihren Kunden die unabhängige Leistungsberatung ganz oder teilweise bezahlen, könnten in den Ratings von Morgen & Morgen zukünftig besser abschneiden.
(Foto: © Antonioguillem - stock.adobe.com)

Nach einer Analyse des Beratungsunternehmens Morgen & Morgen (M&M) ist bei 40 Prozent der abgelehnten BU-Anträge der Grund schlicht, dass sich der Versicherungsnehmer nicht mehr meldet. An eine spontane Gesundung glaubt das Unternehmen bei diesem hohen Anteil nicht, eher an eine teilweise Überforderung in der Leistungsbeantragung. Sie sei gerade bei psychisch Erkrankten zu vermuten, die einen Anteil von über 33 Prozent der BU-Fälle ausmachen.

Bedingungsdetail, das im Markt bisher keine Rolle spielt

 

Eine Lösung könnte die Kostenübernahme für eine unabhängige Leistungsberatung sein, eine Dienstleistung, die nicht jeder Versicherungskunde kennen dürfte. Sie unterstützt im Fall eines Leistungsantrags bei der korrekten Antragstellung. Laut M&M ist es ein Bedingungsdetail für die Leistungsbeantragung einer BU-Versicherung, das eine hohe Relevanz für die Verbraucher hat. Doch tatsächlich haben erst drei Anbieter den offensichtlichen Missstand auch erkannt. Laut des Analysehauses bieten die Dialog, die Hannoversche und die LV 1871 eine Form zur Kostenübernahme der unabhängigen Leistungsberatung an. Sie verfügen über eine entsprechende Klausel in einem oder mehreren BU-Tarifen. Allerdings machen die Gesellschaften das Angebot zur Leistungsberatung erst nach einer ersten Ablehnung. Bei dieser Marktlage erstaunt die Einschätzung der Analysten, dass es sich um ein Bedingungsdetail handelt, das stark im Kommen sei.

Langfristig relevant für Abschneiden im BU-Rating

 

Vielmehr scheint M&M den Prozess selbst beschleunigen und Einfluss auf den Markt nehmen zu wollen. Das Unternehmen erweitert seine Analysen der Berufsunfähigkeitsversicherungen ab sofort um eine weitere Leistungsfrage und wertet dies als Signal an den Markt. Sie lautet: „Übernimmt der Versicherer Kosten für eine unabhängige Leistungsberatung?“ Die neue Leistungsfrage bestärke den Markt darin, die Leistungsbeantragung kundenfreundlicher und effizienter zu gestalten. Um mehr Versicherer zu animieren, diesen Leistungsbaustein in ihre BU-Bedingungswerke zu integrieren, will M&M in seinen künftigen BU-Ratings gezielt danach fragen. Zunächst sollen die Antworten jedoch keinen Einfluss auf das Ratingergebnis haben, sondern nur einen Informationswert liefern. Dies könne sich jedoch in der Zukunft ändern, sofern der Baustein an Relevanz gewinnt. Eine Begrenzung der Kosten seitens der Versicherer oder auch eine Begrenzung der absoluten Anzahl der Leistungsberatungen wären dabei kein Abwertungsgrund.

Versicherer profitieren durch unabhängige Leistungsberatung 

 

Andreas Ludwig, Bereichsleiter Rating & Analyse bei der Morgen & Morgen GmbH ist überzeugt, dass auch die Versicherer von der Implementierung einer unabhängigen Leistungsberatung profitieren werden. Es könnten nicht berechtigte Anfragen bereits vorab durch eine objektive Stelle abgewendet werden. Durch die professionelle Aufbereitung würden zudem Rückfragen und Diskrepanzen abnehmen. „Ich würde sogar so weit gehen, dass sich Ablehnungsquoten und Prozesskosten bei den Versicherern durch die unabhängige Leistungsberatung reduzieren, denn die Gesellschaften profitieren hier von eindeutigen Anträgen, die wenig Raum für Unklarheiten lassen. Das erleichtert ihnen letztlich die effiziente Entscheidung im Sinne des Kollektivs“, so Ludwig.


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