25.02.2021 Sparten/Produkte

In der Not den BU-Schutz retten

Die Absicherung der Arbeitskraft ist in Pandemiezeiten wichtiger denn je. Die uniVersa unterstützt ihre Kunden und bessert ihre Berufsunfähigkeitsversicherung weiter auf.

Bei der Neugestaltung ihrer BU-Versicherung hatte die uniVersa vor allem die Herausforderungen im Blick, mit denen Kunden infolge der Corona-Krise konfrontiert sind. (Foto:  © skywalk154 - stock.adobe.com)
Bei der Neugestaltung ihrer BU-Versicherung hatte die uniVersa vor allem die Herausforderungen im Blick, mit denen Kunden infolge der Corona-Krise konfrontiert sind.
(Foto: © skywalk154 - stock.adobe.com)

Die Lage.

Die eigene Arbeitskraft ist ein wertvolles Gut. Auf das ganze Berufsleben gerechnet, summiert es sich bei vielen Erwerbstätigen schnell auf eine Million Euro oder mehr. Umso wichtiger ist die Absicherung gegen Berufsunfähigkeit, denn etwa jeder vierte Beschäftigte kann wegen gesundheitlicher Probleme irgendwann nur noch eingeschränkt oder gar nicht mehr arbeiten. Doch in der Corona-Krise geraten viele Menschen in einen finanziellen Engpass. Wer seine Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) halten will, braucht jetzt Unterstützung. Hier setzt die uniVersa an, die zum Jahreswechsel die Leistungen ihrer selbstständigen BU (SBU) vielfach aufpoliert hat – etwa für die Überbrückung von Zahlungsschwierigkeiten.

Die Updates.

„In der aktuellen Corona-Pandemie machen sich viele Verbraucher verstärkt Gedanken um ihre Gesundheit und Arbeitskraftabsicherung. Daher war es uns gerade jetzt wichtig, sinnvolle Leistungsverbesserungen und Klarstellungen im Leistungsfall aufzunehmen und bei möglichen Zahlungsschwierigkeiten flexible Lösungen anzubieten“, erläutert uniVersa-Sprecher Stefan Taschner. Ob Kurzarbeit oder Umsatzeinbrüche – der Anlass spielt keine Rolle. Eine Stundung der Beiträge ist jetzt bereits nach 24 Monaten Beitragszahlung möglich. Bisherige Frist: 36 Monate. Die Rückzahlung wird nicht mehr in einer Summe verlangt. Sie kann auf 48 Monatsraten ausgedehnt werden. Bei einer Beitragsfreistellung kann der Vertrag binnen zwölf Monaten (vorher sechs) ohne erneute Risikoprüfung wieder in Kraft gesetzt werden. „So verhindern wir, dass der wichtige Versicherungsschutz sonst aufgelöst werden müsste. Damit zählen wir zu den führenden Anbietern“, so Taschner.

Außerdem haben die Franken für mehrere Zielgruppen Verbesserungen parat. Ein Beispiel: privat Krankenversicherte. Für PKV-Vollversicherte garantiert das bewährte Konzept „unisafe|HQ“ den nahtlosen Übergang vom Krankentagegeld zur Berufsunfähigkeitsrente (s. Grafik). Neu ist, dass jetzt alle in der BU versicherbaren Berufsgruppen diesen Mehrwert gratis vereinbaren können. Vorher war dies nur eingeschränkt möglich. Laut uniVersa handelt es sich um eine der kundenfreundlichsten Regelungen im Markt. Im Leistungsfall kommt es somit nicht zu lästigen Doppeluntersuchungen und gegenseitigen Verweisungen. Ein Update gibt es auch bei der Infektionsklausel. Sie greift nun bereits als Leistungsauslöser, wenn die zuständige Behörde ein mindestens 50-prozentiges Tätigkeitsverbot erteilt, das beispielsweise nur für Arbeitsbereiche mit Kundenkontakt gilt.

Das Vertriebsplus.

Die Neuerungen gelten für die beiden Tarife „PremiumSBU“ und „ExklusivSBU“, denn die uniVersa verfolgt weiter ihren Doppeltarifansatz. Von diesem profitiert auch der Vertrieb: Basierend auf zwei hochwertigen Tarifen können Berater ihren Kunden bedarfsgerecht zugeschnittene Angebote unterbreiten, die sich über Nachversicherungsgarantien flexibel ausbauen lassen. „Dies ermöglicht viele Varianten der Preis- und Leistungsgestaltung“, so Taschner.


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