uniVersa mit Leistungsupdates bei zwei Produkten
In Sachen BU-Schutz und bei fondsgebundenen Rentenversicherungen gibt es seit Jahresbeginn bei der uniVersa zahlreiche Detailverbesserungen und flexiblere Gestaltungsmöglichkeiten für die Kunden.
Die uniVersa hat zum Jahresstart die Leistungen ihrer Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) und der fondsgebundenen Rentenversicherungen überarbeitet. Dabei gibt es sehr viele Detailanpassungen von Leistungen.
Verbesserte Nachversicherungsgarantien in der BU
Bei Selbstständigen verzichtet die uniVersa in ihrem überarbeiteten BU-Schutz auf die Prüfung einer Umorganisation. Dies gilt generell in Kleinbetrieben mit weniger als fünf Mitarbeitern, zudem auch bei einer akademischen Ausbildung und Bürotätigkeit von mindestens 90 Prozent. In Sachen Nachversicherungsgarantien kann die Absicherung jetzt auch bei Tod des Ehegatten oder Lebenspartners sowie bei reduzierter Beamtenpension und beim Erwerb einer selbstgenutzten Wohnimmobilie ohne erneute Gesundheitsprüfung aufgestockt werden. Möglich ist dies innerhalb von zwölf Monaten statt bisher sechs Monaten. Zudem kann die Vertragslaufzeit ohne erneute Gesundheitsprüfung verlängert werden, falls die Regelaltersgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung von derzeit 67 Jahren durch eine Rentenreform erhöht wird.
Einfachere Anerkenntnis bei Beamten
Bei der Absicherung von Beamten und Polizisten wird die Versetzung in den Ruhestand aus gesundheitlichen Gründen durch den Dienstherrn anerkannt, ohne dass die uniVersa dies noch einmal überprüft. Im Tarif „Premium“ gibt es Leistungen bei Arbeitsunfähigkeit bereits ab drei Monaten (bisher vier) und einer Prognosedauer von drei Monaten für bis zu 36 Monaten (bisher 24 Monaten). Statt einer fachärztlichen Bescheinigung reicht hierfür jetzt eine normale Arztbescheinigung aus. Wird eine Umorganisation erforderlich, gibt es als neue Starthilfe eine Einmalzahlung von neun Monatsrenten. Verbessert wurde laut des Nürnberger Versicherers auch die Wiedereingliederungshilfe. Diese kann jetzt mehrfach während der Vertragslaufzeit in Anspruch genommen werden. Bisher war dies nur einmalig möglich.
Dritte Schicht: Mehr Auswahlmöglichkeiten und finanzieller Spielraum
Optimiert wurden auch, so nennt es zumindest die uniVersa, die Produkte zur dritten Schicht der Altersvorsorge. So sind bei den fondsgebundenen Rentenversicherungen jetzt bis zu zehn Einzelfonds (vorher fünf) wählbar. Neu aufgenommen wurde ein „ESG-Finder“ (Environment, Social, Governance-Anlagekriterien), über den Nachhaltigkeitsfonds selektiert werden können. Beitragserhöhungen sind nun jederzeit zur nächsten Beitragsfälligkeit möglich. Die Rentengarantiedauer im Todesfall wurde verlängert und kann jetzt bis zu einem rechnungsmäßigen Alter von 91 Jahren vereinbart werden. Kombinierbar ist sie mit dem Baustein „Flexible Zuwachsphase“, durch den die Laufzeit des Vertrags später individuell bis zum Endalter 85 Jahre verlängert werden kann. Bei einer Teilauszahlung vor Rentenbeginn muss das verbleibende Restguthaben nur noch 1500 Euro (vorher 3000 Euro) betragen, beim Modell mit wählbarer reduzierter Garantie von 50 bis 80 Prozent der Beiträge sind es 5000 Euro. Nach Rentenbeginn wurde der Mindestbetrag für eine Teilauszahlung auf 1000 Euro (vorher 2500 Euro) reduziert.
Verbessert wurde laut dem Anbieter auch die fondsgebundene Rürup-Rente. Auch hier lasse sich die Rentengarantie im Todesfall mit der Zuwachsphase flexibler auf die Lebenspläne abstimmen. Ein vorzeitiger Rentenbeginn ist jetzt ohne weitere Erfordernisse ab 62 Jahren möglich. Bisher war dies nur maximal fünf Jahre vor Ablauf des Vertrags möglich.