29.06.2022 Sparten/Produkte

Verband sieht in „Run-Off“ für Versicherte kein Risiko

Der GDV versucht, der Kritik an den Verkäufen von Lebensversicherungsbeständen an Abwicklungsgesellschaften den Wind aus den Segeln zu nehmen. Die Leistungen und Rechte der Kunden seien gesichert. Tatsächlich böten die „Run-Offs“ durch die Partizipation an möglichen Kosteneinsparungen sogar Vorteile.

Über 700.000 Verträge aus dem traditionellen Lebensversicherungsgeschäft der Zurich in Deutschland wechseln gerade den Eigentümer. (Foto: Gerd Altmann/Pixabay)
Über 700.000 Verträge aus dem traditionellen Lebensversicherungsgeschäft der Zurich in Deutschland wechseln gerade den Eigentümer.
(Foto: Gerd Altmann/Pixabay)

Vergangene Woche machte der Verkauf eines Teils des Vertragsbestands des Lebensversicherers Zurich an die Versicherungsgruppe Viridium Schlagzeilen. Das übertragene Policenpaket besteht aus rund 720.000 Verträgen der Zurich Deutscher Herold Lebensversicherung mit einem verwalteten Vermögen von rund 21 Milliarden Euro. Hintergrund dieses sogenannten „Run-Off“-Modells: Der Versicherer stellt das Neugeschäft mit konventionellen Lebensersicherungen ein, der Käufer führt die Altbestände kostengünstig zu den vertraglich vereinbarten Konditionen bis zum Ende der Laufzeit fort.

GDV sieht keine Risiken für die Kunden

 

Das Modell hat Anhänger und Gegner. Wohl auch deshalb tritt nach dem Zurich-Deal nun der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) auf den Plan und erklärt, warum ein „Run-Off“ aus seiner Sicht unproblematisch ist. Laut GDV bleibt das gesamte Kundenvermögen des betroffenen Bestandes erhalten. Es wird inklusive der zugehörigen Bewertungsreserven zusammen mit den Verträgen an die übernehmende Gesellschaft übertragen. Die BaFin stellt sicher, dass der Übernehmer über ausreichend Kapital verfügt, um alle vereinbarten Leistungen zu erfüllen. Gegebenenfalls kann die Aufsicht verlangen, dass Übernehmer zusätzliches Kapital bereitstellen.

Strenge Aufsicht

 

Zudem prüft die Versicherungsaufsicht jede Bestandsübertragung vorab. Sie genehmigt eine Übertragung nur dann, wenn diese die Kunden nicht benachteiligt. Unternehmen bzw. Investoren, die einen Versicherungsbestand übernehmen wollen, müssen nachweisen, dass sie über ausreichend Kapital zur Finanzierung aller bestehenden und künftig entstehenden Leistungsverpflichtungen gegenüber den Kunden verfügen. Außerdem müssen sie ihre Zuverlässigkeit nachweisen und darlegen, welche Geschäftsziele sie mit der Bestandsübernahme verfolgen.

Welche Vorteile der „Run-Off“ Kunden bietet

 

Darüber hinaus biete ein „Run-Off“ sogar Chancen für die Kunden, so GDV-Hauptge­schäfts­füh­rer Jörg Asmus­sen: „Eine spezialisierte Plattform kann Synergien nutzen, wenn mehrere kleine Bestände zu einem großen zusammengeführt werden. Abgebende Unternehmen erhalten mehr Spielraum für ihren künftige Auftritt am Markt. Und Kunden können von niedrigeren Kosten profitieren.“ Bei Kosteneinsparungen in der Verwaltung profitierten die Kunden quasi per Gesetz, da sie an entstehenden Überschüssen zu mindestens 50 Prozent beteiligt werden müssen. Gleichzeitig könnten aufwendige Servicedienstleistungen wie die Kundenbetreuung auch außerhalb normaler Geschäftszeiten gewährleistet bleiben.

Kritiker sehen große Gefahren

 

Doch so rosig, wie der Lobbyverband die Abwicklungen darstellt, sind sie in der Realität wohl nicht. Kritiker meinen, dass die Versicherungen dadurch wirtschaftlich nicht mehr attraktive Kunden abschieben. Der Verbraucherverein Bund der Versicherten betrachtet die „Run-Offs“ der deutschen Kapitallebensversicherer als „Zäsur“ und befürchtet „große Gefahren“ für die Kunden. Die von den Gesellschaften angestrebte Rendite sei nur erzielbar, wenn im Gegenzug den Versicherten möglichst viele Überschüsse vorenthalten würden. Das Interesse der Kunden an einer hohen Überschussbeteiligung werde dabei von der BaFin nicht ausreichend vertreten.


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