VOLKSWOHL BUND führt Recht auf Berufswechselprüfung ein
Der VOLKSWOHL BUND hat seine Berufsunfähigkeitsversicherung um das marktweit neue Recht auf Berufswechselprüfung ergänzt. Das modernisierte Produkt enthält auch eine neue Lösung für Teilzeitbeschäftigte und einen verlängerten Anspruch auf Leistungen bei Arbeitsunfähigkeit.
Die VOLKSWOHL BUND Lebensversicherung führt in ihre überarbeitete Berufsunfähigkeitsversicherung (BU modern) mit der Berufswechselprüfung eine Marktneuheit ein. Versicherte haben demnach die Möglichkeit, Beiträge zu sparen, wenn ihre neue Berufstätigkeit eine günstigere Berufseinstufung zulassen würde. Der Anspruch darauf ist ohne Mehrkosten im Vertrag enthalten und dies ohne erneute Gesundheitsprüfung. Insgesamt sind laut Unternehmensangaben 350 Berufe über einen neu geordneten Berufskatalog preislich bessergestellt.
Vollzeit-Leistungsprüfung für Teilzeitarbeitende
Die neue BU-Versicherung verfügt zudem über eine neue Teilzeitregel: Wer in der Elternzeit, zur Pflege eines Angehörigen oder wegen Kurzarbeit seine Arbeitszeit vorübergehend reduziert, wird beim Leistungsantrag dennoch als Vollzeitarbeitender berücksichtigt. Außerdem ist es möglich, in solchen Fällen auch die vereinbarte BU-Rente zu senken und Beiträge zu sparen. Wenn der Kunde später wieder mehr arbeitet, kann er die Rente ohne erneute Gesundheitsprüfung erhöhen.
Kunden, die den Tarifbaustein Arbeitsunfähigkeit (AU) wählen, erhalten eine Leistung in Höhe der BU-Rente, wenn sie drei Monate krankgeschrieben sind und zugleich eine Prognose für weitere drei Krankheitsmonate erhalten. Diese AU-Leistung fließt jetzt bis zu 36 Monate lang – doppelt so lange wie bisher.
Mit der „BU modern“ wurden auch die Gesundheitsfragen neu strukturiert, um sie laut Anbieter einfacher, übersichtlicher und transparenter zu machen. Außerdem wurde bei vielen Gesundheitsfragen der Abfragezeitraum verkürzt.