06.01.2020 Vermittlerwelt

BaFin-Aufsicht für Finanzanlagenvermittler: BVK protestiert

Nach dem AfW lässt auch der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) kein gutes Haar an den Plänen des Bundesfinanzministeriums. Deren Präsident findet drastische Worte.

Spart nicht mit Kritik: BVK-Präsident Michael H. Heinz. (Foto: ©Lilian Szokody/BVK)
Spart nicht mit Kritik: BVK-Präsident Michael H. Heinz.
(Foto: ©Lilian Szokody/BVK)

Die Nachricht sorgte bereits für Aufsehen: Der zum Jahresende 2019 vorgelegte Referentenentwurf des Bundesfinanzministeriums soll die Aufsicht über Finanzanlagenvermittler von den örtlichen Industrie- und Handelskammern (IHK) sowie Gewerbeämtern zentral auf die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) übertragen. Nun meldet sich der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) zu Wort und kritisiert diese politische Absicht vehement.

„Uns ist unbegreiflich, warum eine langjährig erprobte und praktizierte Aufsicht aufgegeben werden soll", sagt BVK-Präsident Michael H. Heinz. „Schließlich werden die Finanzanlagenvermittler, die häufig auch als Versicherungsvermittler tätig sind, bereits über die bewährten Strukturen zuverlässig beaufsichtigt. Unsere mittelständisch geprägte Branche würde also nach den Plänen des Finanzministeriums zukünftig die Vorgaben von gleich zwei Aufsichten erfüllen und dafür Millionen Euro zusätzliche Bürokratiekosten tragen müssen. Das ist beispiellos und für uns völlig unverständlich."

Der BVK lehne daher die Übertragung der Aufsicht auf die BaFin strikt ab, zumal dieser Schritt die rund 38.000 registrierten Finanzanlagenvermittler einen vierstelligen Betrag kosten würde. Stattdessen spricht sich der Verband für eine einheitliche Zuständigkeit ausschließlich über die örtlichen Industrie und Handelskammern aus.

 


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