24.05.2022 Vermittlerwelt

Der BVK und seine Forderungen

Überraschungen gab es auf der Jahreshauptversammlung des Bundesverbandes Deutscher Versicherungskaufleute eher nicht. Riester, Provisionsvertrieb, Nachhaltigkeitspflichten: Die bekannten Forderungen wurden in einem Leitantrag verabschiedet. Neu ist dafür ein Präsidiumsmitglied.

Noch sieht der Vermittlerverband erst einen kleinen Teil seiner Forderungen erfüllt. (Foto: © Worawut - stock.adobe.com)
Noch sieht der Vermittlerverband erst einen kleinen Teil seiner Forderungen erfüllt.
(Foto: © Worawut - stock.adobe.com)

Steter Tropfen höhlt den Stein: So heißt der Leitantrag, den der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) auf seiner diesjährigen Jahreshauptversammlung Ende vergangene Woche in Berlin beschlossen hat, zwar nicht – als treffende Zusammenfassung oder Untertitel hätte die Redewendung indes durchaus getaugt. Der Interessenverband, dessen Mitglieder vor allem den Ausschließlichkeitsorganisationen angehören, vertritt seine Forderungen bekanntlich ausgesprochenen beharrlich und sendungsbewusst.

Licht und Schatten im Koalitionsvertrag

 

Tatsächlich hat der Leitantrag natürlich einen wohlklingenden Namen: „Europäische Finanzregulierung und neue Bundesregierung – Positionen und Forderungen der Vermittler“ heißt das von den Delegierten verabschiedete Dokument, das sich unter anderem erneut mit den Plänen der Ampel-Koaltion beschäftigt. Zusammengefasst sieht der BVK im Hinblick auf die Vermittlerbranche Licht und Schatten im Koalitionsvertrag. Positiv sei das Bekenntnis zu den drei Säulen der Altersvorsorge, die Nichtberücksichtigung einer „Bürgerversicherung“ sowie der Bestandsschutz für Riesterverträge. Zudem befürwortet der Verband die Absicht, bei der Altersvorsorgepflicht für Selbstständige eine Wahlfreiheit mit „Opt-out“ für private Altersvorsorge einzuführen.

Kritik an fehlender Riester-Reform

 

Die Reformpläne zur privaten Altersvorsorge mit der Einrichtung eines Staatsfonds sowie eines Standardprodukts werden dafür erwartungsgemäß kritisiert. Der Verein verweist hier auf die eigenen Vorschläge für eine Riester-Reform, die unter anderem flexible Kapitalgarantien für stärkere Anlagemöglichkeiten vorsehen. „Wir vermissen weiterhin die Initiative der Politik für die private Altersvorsorge“, sagte BVK-Präsident Michael H. Heinz. Der Verbandschef zeigte auf der Tagung aber Verständnis dafür, dass derzeit die Kapazitäten der Ampelkoalition vor allem durch den Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine stark eingeschränkt sind.

Foto: ©Lilian Szokody/BVK

Wir vermissen weiterhin die Initiative der Politik für die private Altersvorsorge.

Michael H. Heinz, Präsident des Bundesverbandes Deutscher Versicherungskaufleute

Moratorium für Regulierungen statt Provisionsrichtwert

 

Gefordert wird ein Moratorium für neue Regulierungsvorhaben, die nur kostenintensive und bürokratische Belastungen mit sich bringen würden. Hier dürfte der BVK vor allem den unlängst von der Aufsichtsbehörde BaFin ins Spiel gebrachte Provisionsrichtwert meinen. Der Vorschlag habe eine neue Qualität der Einmischung, wenn eine Aufsicht hier die Rolle des Gesetzgebers übernehmen wolle, so Heinz. Regulierungsbedürftig sei allenfalls der Online-Vertrieb im Hinblick auf gleiche Informationspflichten und Wettbewerbsbedingungen. Ansonsten sollte es aus Sicht des BVK bei einem freien Markt mit unterschiedlichen Vergütungssystemen bleiben. Nur Vermittler könnten einen Versicherungsvertrieb mit qualifizierter und persönlicher Beratung gewährleisten und dem Verbraucherschutzgedanken Rechnung tragen. 

Bringschuld beim Thema Nachhaltigkeit

 

Auch das Thema Nachhaltigkeit findet Platz im Leitantrag. Der BVK hat eine eigene  Brancheninitiative namens „Nachhaltiger Vermittlerbetrieb“ ins Leben gerufen. Im Hinblick auf die im August in Kraft tretenden neuen Beratungspflichten pocht der Verband auf eine stärkere Förderung nachhaltiger Produkte und mehr Transparenz. Hier seien die Versicherer auch in einer Bringschuld an die Vermittler, denn dieser Themenkomplex solle eine Bereicherung und keine Belastung für das Vermittlungsgeschäft sein, so Heinz. Statt Bonifikationen auf Basis von Vertriebssteuerungen bei Exklusivvertrieben sollte zur Kompensation eine Anpassung der Vergütung, verteilt auf die Laufzeit, zur Erhöhung der Nachhaltigkeit umgeschichtet werden, heißt es dazu.

Seuffert zum neuen Vize gewählt

 

Eine Wahl hatte die Jahreshauptversammlung auch zu bieten. Marco Seuffert wurde einstimmig zum neuen Vizepräsidenten des BVK gewählt. Der 44-Jährige arbeitet seit 2008 im Präsidialrat des BVK mit. Seinerzeit wurde er auch zum Vorstandsmitglied des Arbeitskreises Vertretervereinigungen der Deutschen Assekuranz (AVV) gewählt, den er seit 2013 als Vorsitzender leitet. Seuffert ist zudem seit 2003 im Vorstand des Interessenverbandes hauptberuflicher Versicherungsvertreter der Zurich Gesellschaften (IVZ) und führt diesen Verband seit 2011. Der bisherige Amtsinhaber Ulrich Zander kandidierte nach 20 Jahren im Präsidium nicht mehr für eine weitere Amtszeit in dem fünfköpfigen Gremium. Eine Frau fehlt darin nach wie vor.

Auch quantitativ wurde der Verband an anderer Stelle gestärkt. Durch eine Kooperation mit dem Maklerpool BVK Brandgilde Versicherungskontor könnten zusätzlich rund 1000 Versicherungsmakler in den BVK aufgenommen werden.


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