16.02.2021 Vermittlerwelt

Abschlussprovision: Deckel drauf!

Das Bundesfinanzministerium kündigt Gesetzesinitiative gegen unverhältnismäßig hohe Provisionen für Restschuldversicherungen an. Lebensversicherungen könnten folgen.

Überhöhte Abschlussprovisionen bei der Vermittlung von Restschuldversicherungen soll es in Zukunft nicht mehr geben. (Foto: ePension)
Überhöhte Abschlussprovisionen bei der Vermittlung von Restschuldversicherungen soll es in Zukunft nicht mehr geben.
(Foto: ePension)

Trotz massiver Kritik der Vermittlerverbände AfW – Bundesverband Finanzdienstleistungen und Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) macht das Bundesfinanzministerium (BFM) Druck beim Provisionsdeckel. In Kürze wird das BMF eine Gesetzesinitiative für eine Deckelung überhöhter Abschlussprovisionen in der Restschuldversicherung ins Bundeskabinett einbringen. „Die Initiative sieht vor, diese Provisionen zum Schutze der Verbraucherinnen und Verbraucher vor unverhältnismäßigen Kostenbelastungen auf maximal 2,5 Prozent der versicherten Darlehenssumme zu deckeln“, kündigt das Ministerium an.

Lebensversicherungen bleiben im Visier des Ministeriums

 

Hingegen bleibt der ebenfalls angekündigte Provisionsdeckel in der Lebensversicherung außen vor. Dieser werde zunächst zurückgestellt, „um eine politische Einigung im Bereich der  Restschuldversicherung zu ermöglichen“, teilt das Ministerium mit. Gänzlich vom Tisch ist er allerdings nicht. Aus Sicht des Finanzministeriums besteht auch hier weiterhin Handlungsbedarf, um mögliche Fehlanreize durch überhöhte Provisionen zu vermeiden.

Verbände fürchten Neudefinition von Abschlussprovisionen

Die Vermittlerverbände dürften die Ankündigung des BMF und die Gesetzesinitiative misstrauisch begleiten. Bleibt es bei dem bisherigen Formulierungsentwurf, droht eine Neudefinition von Abschlussprovisionen zum Nachteil der Vermittler. So befürchtet BVK-Präsident Michael H. Heinz durch die Hintertür weitgehende Beschränkungen der Vergütungen und moniert für diesen Fall einen beispiellosen ordnungspolitischen Eingriff in die Privatautonomie.

 


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