Provisionsdeckel: Angriff auf Vermittler
Das Bundesfinanzministerium plant offenbar durch die Hintertür eine Deckelung der Vermittlervergütung. Der BVK läuft Sturm.
Der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) geht auf die Barrikaden – und kritisiert scharf einen inoffiziellen Gesetzentwurf des Bundesfinanzministeriums (BMF) „zur Deckelung von Abschlussprovisionen in der Restschuldversicherung“. Der Vorwurf: Das von der SPD geführte Ministerium wolle durch die Hintertür weitgehende Beschränkungen von Vergütungen für Vermittler durchsetzen. „Ein beispielloser ordnungspolitischer Eingriff in die Privatautonomie der Versicherungskaufleute und ihre Freiheit, die Höhe der Provisionen selbst zu bestimmen“, wettert BVK-Präsident Michael H. Heinz.
Provisionsexzesse bei Restschuldpolicen
Vordergründig geht es bei dem Vorstoß des BMF um die umstrittenen Restschuldversicherungen (RSV). Die sollen einspringen, wenn Verbraucher ihre Kredite nicht mehr bedienen können, weil sie zum Beispiel arbeitslos geworden sind. Allerdings haben regelrechte Provisionsexzesse nicht selten dazu geführt, dass die Versicherten wegen der hohen Beiträge für die Restschuldpolice in finanzielle Nöte geraten sind. Eine Studie der Finanzaufsicht BaFin belegt, dass mehr als jeder zweite Beitrags-Euro als Provision fließen.Deshalb sieht der BMF-Entwurf für das Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) vor, die RSV-Provision auf 2,5 Prozent der Kreditsumme zu begrenzen. Und muss die Prämie aus einem Darlehen bedient werden, soll sie nicht provisioniert werden.
Arbeitsplätze der Vermittler in Gefahr
So weit, so gut. Untragbar ist für den BVK aber, dass der Gesetzentwurf im Paragraf 7, 34 c VAG-E den Begriff der Abschlussprovision neu definiert. Demnach sollen auch branchenübliche Bestandsprovisionen gekürzt werden. Diese Neudefinition habe bei der beabsichtigten Regulierung der Restschuldversicherung nichts zu suchen. „Aus ideologischen Gründen wird hier ein Projekt verfolgt, das für die Rendite und Ablaufleistung der Versicherungsverträge keine Effekte hätte, aber uns die Luft abschnüren und unzählige Arbeitsplätze gefährden würde.“
Das gilt nach Einschätzung des Vermittlerverbands auch für die beabsichtigte Regulierung von Dienstleistungsentgelten zwischen den Unternehmen und den Vermittlern (§ 32 a VAG E). Demnach dürfte ein Versicherer nur marktübliche Vergütungen vereinbaren. „Abgesehen davon, dass das ziemlich schwammig ist, soll damit ein ganzer Berufsstand unter den Generalverdacht des Missbrauchs gestellt und kontrolliert werden“, kritisiert Heinz.
Keine weitere Regulierung
Der BVK moniert außerdem, dass das BMF mit dem Gesetzentwurf die Belastungen ignoriert, die der Berufsstand durch die umfangreichen Regulierungen der letzten Jahre hatte. Deshalb erwartet der BVK zunächst einmal ein Moratorium weiterer Regulierungen. Die aktuellen Pläne seien insbesondere auch in den „schwierigen Zeiten der Corona-Pandemie inakzeptabel“.