25.02.2021 Vermittlerwelt

Restschuldversicherung: Provisionsdeckel kommt

Nach langem Gezerre einigt sich die Große Koalition in Berlin auf die rigorose Begrenzung von Abschlussprovisionen bei Restschuldversicherungen. Noch sind Lebensversicherungen nicht aus dem Schneider.

Die Provision für vermittelte Restschuldversicherungen wird auf 2,5 Prozent gedeckelt. (Foto: FRANCESCO RIDOLFI 340/6726114)
Die Provision für vermittelte Restschuldversicherungen wird auf 2,5 Prozent gedeckelt.
(Foto: FRANCESCO RIDOLFI 340/6726114)

Die Bundesregierung hat wie erwartet die Deckelung von Abschlussprovisionen bei der Restschuldversicherung beschlossen. Künftig sind nur noch maximal 2,5 Prozent der versicherten Kreditsumme erlaubt. Marktanalysen der Finanzaufsicht BaFin belegen, dass Darlehensnehmer Provisionen bis zu 79 Prozent bezahlen mussten. „Durch die neuen Regelungen können wir die Geldschneiderei bei der Darlehensvergabe durch überteuerte Restschuldversicherungen beenden und die damit verbundene Kostenbelastung für die Verbraucherinnen und Verbraucher deutlich senken“, sagt Bundesverbraucherschutzministerin Christine Lambrecht (SPD).

Deckel für Lebensversicherungen nicht vom Tisch

 

Dem Beschluss war ein langes Tauziehen in der Großen Koalition vorangegangen. Der erste Referentenentwurf des Bundesfinanzministeriums (BFM) für ein Gesetz zur Provisionsdeckelung hatte auch Lebensversicherungen beinhaltet. Dies war auf massiven Widerstand insbesondere von Unionspolitikern gestoßen. Auch die Vermittlerverbände wie der Bundesverband Finanzdienstleistungen – AfW waren Sturm gelaufen gegen die Pläne.
 
Erst ein neuer inoffizieller Referentenentwurf aus dem Bundesfinanzministerium hatte Anfang Februar wieder Bewegung in die festgefahrenen Verhandlungen innerhalb der Koalition gebracht. Zwar befürchteten die Vermittlerverbände die Einführung des Provisionsdeckels durch die Hintertür auch für andere Versicherungssparten, doch die wesentlichen Kritikpunkte sind vorerst vom Tisch. Das aber ist kein Anlass für Entwarnung auf Vermittlerseite. „Um eine politische Einigung im Bereich der Restschuldversicherung zu ermöglichen, wurden die Regelungen hinsichtlich der Lebensversicherung zunächst zurückgestellt“, heißt es im BFM. Aufgeschoben ist nicht aufgehoben – Fortsetzung folgt.

 


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