Vermittlerverband AfW atmet auf: Ungarn pusht Kleinanlegerstrategie
Das Land übernimmt die EU-Ratspräsidentschaft und will die EU-Verhandlungen über die sogenannten Retail-Investment-Strategy (RIS) zügig vorantreiben. Der Bundesverband Finanzdienstleistungen ist optimistisch, dass das Thema Provisionsverbot endgültig vom Tisch ist.
Am 1. Juli übernimmt Ungarn die EU-Ratspräsidentschaft. Turnusgemäß für die kommenden sechs Monate leitet das Land die Sitzungen und Tagungen des Rats und kann Themenschwerpunkte setzen. Mit Spannung wurde erwartet, welchen Stellenwert die Osteuropäer dem wichtigen Thema Kleinanlegerstrategie (Retail Investment Strategy – RIS) einräumen werden. Noch unter dem Vorsitzvorgänger Belgien einigte man sich in Straßburg auf einen kompromissfähigen Gesetzesentwurf der von Rat, Parlament und Kommission final ausgehandelt werden soll (sog. Trilog).
Gesetzesentwurf geht in die finale Phase
Jetzt steht fest: RIS hat für die Ungarische Ratspräsidentschaft hohe Priorität. Eine Entscheidung, die insbesondere vom AfW-Bundesverband Finanzdienstleistungen begrüßt wird – zumal im Entwurf das umstrittene Provisionsverbot für Versicherungsvermittler keine Rolle mehr spielt. „Mit der nun veröffentlichten Priorisierung zeigt die ungarische Präsidentschaft, dass sie die Trilog-Verhandlungen vorantreiben möchte,“ sagt AfW-Vorstand Frank Rottenbacher. Diese könnten, wie geplant, im September beginnen. „Wir bleiben optimistisch, dass das Provisionsverbot nicht nur vorerst, sondern auch endgültig keinen Eingang in das neue Regelwerk finden wird. Und natürlich werden wir uns weiter dafür einsetzen, dass es auch bei anderen Themen in der RIS nicht zu einer Überbürokratisierung und einer ebenso unnötigen wie unsinnigen Mehrbelastung für die Vermittlerschaft kommt,“ so Rottenbacher.
Planungssicherheit für die gesamte Finanzbranche
Die Festlegung der Retail Investment Strategy als Priorität durch die ungarische Ratspräsidentschaft ist aus Sicht des AfW ein wichtiger Schritt zur Schaffung von Planungssicherheit für alle Marktteilnehmer. Diese Priorisierung zeige betroffenen Unternehmen, dass sie gut beraten sind, ihre Strategien und Planungen weiterhin entsprechend anzupassen und sich auf die kommenden regulatorischen Veränderungen vorzubereiten.