29.04.2021 Branche

Aktuare: Herleitung der Zinskurve hat Mängel

Die Deutsche Aktuarvereinigung sieht nach einer Analyse der Empfehlungen der Europäischen Versicherungsaufsicht EIOPA deutlichen Handlungsbedarf beim Review des Aufsichtsregimes Solvency II.

Die Kalkulation von lang laufenden Versicherungsverträgen ist alles andere als trivial. (Foto: Markus Spiske/Unsplash)
Die Kalkulation von lang laufenden Versicherungsverträgen ist alles andere als trivial.
(Foto: Markus Spiske/Unsplash)

„Während viele Vorschläge der EIOPA aus aktuarieller Sicht sinnvoll sind, hat die vorgesehene Änderung bei der Herleitung der relevanten Zinskurve schwerwiegende Mängel“, sagt der neugewählte stellvertretende Vorstandsvorsitzende der Deutschen Aktuarvereinigung e.V. (DAV), Dr. Maximilian Happacher, im Hauptberuf Vorstand bei Ergo. Solvency II verlange eine sogenannte marktkonsistente Bewertung sowohl der Kapitalanlagen als auch der Verpflichtungen aus den Versicherungsverträgen. „Da es aber keinen Markt gibt, auf dem Versicherungsverpflichtungen gehandelt werden, muss ihr Wert finanzmathematisch ermittelt werden. Hierbei wird aus den in der Zeit bis zum Ablauf eines Vertrags erwarteten Zahlungsströmen zwischen Kunde und Versicherer ein jeweils aktueller Zeitwert abgeleitet“, erläutert der Experte. Dies geschieht mithilfe einer monatlich von der EIOPA veröffentlichten Zinsstrukturkurve. Diese soll auf Daten aus tiefen, liquiden und transparenten Kapitalmärkten basieren. 

„Hier liegt das Problem: Versicherungsverträge laufen häufig 50 Jahre und länger, wohingegen Daten aus tiefen, liquiden und transparenten Kapitalmärkten für Zinspapiere bis maximal 20 Jahren existieren“, sagt Happacher. Daher sei eine modellhafte Extrapolation der Zinsen für Laufzeiten oberhalb von 20 Jahren erforderlich. „Wie jedes Modell basiert auch diese Extrapolation auf Annahmen. Konkret steht damit die Frage im Raum, wie sich die Zinsen ab 2041 bis weit über das Ende des 21. Jahrhunderts hinaus entwickeln.“ Ein wesentliches Kriterium der bisher verwendeten Extrapolationsmethode ist, dass nach insgesamt 60 Jahren von heute an ein Wert erreicht wird, der eine Langfristerwartung an das Zinsniveau widerspiegelt.

Beliebig und nicht aktuariell fundiert

 

Die EIOPA empfiehlt nun, für die Extrapolation ab dem Jahr 2041 Daten aus Swap-Märkten einfließen zu lassen, obwohl für diese Zeiträume keine tiefen, liquiden und transparenten Märkte für Zinspapiere existieren. Dies ist nach DAV-Analysen hochproblematisch. „Swaps sind schwankungsanfällige, derivative Finanzinstrumente und keine Papiere, die Anteile an Substanzwerten beziehungsweise Forderungen gegenüber Unternehmen oder Staaten verbriefen. Sie sind damit das Gegenteil von verlässlichen Kapitalanlagen, wie sie speziell für die Altersvorsorgeprodukte des deutschen Lebensversicherungsgeschäfts mit seinen langlaufenden Garantiezusagen benötigt werden“, so Happacher. Darüber hinaus regt die EIOPA an, den Verlauf der extrapolierten Kurve durch einen sogenannten „Konvergenzparameter“ zu bestimmen, dessen Kalibrierung nach eigener Aussage der EIOPA nahezu beliebig und insbesondere nicht aktuariell fundiert wäre. 

Blindflug vs. bewährtes Verfahren

 

„Mit diesen geplanten Veränderungen würde die Kapitalanlagestrategie der Versicherer zum Blindflug ohne Kompass werden, obwohl diese zwingend zu den Verpflichtungen passen muss. Denn niemand kann abschätzen, welche Auswirkungen der neue, unklar kalibrierte Konvergenzparameter hat. Diese zusätzliche Unsicherheit in ohnehin schon volatilen Kapitalmarktzeiten kann nicht im Interesse der Politik sein“, erklärt Happacher. Von daher setzt sich die DAV für den Erhalt der bisherigen Extrapolationsmethode ein. „Diese hat sich in den vergangenen Jahren bewährt und sollte nicht durch ein Verfahren abgelöst werden, das viele Probleme mit sich bringt.“


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