05.03.2021 Branche

GDV rät Transportversicherern zur Ausschlussklausel wegen Cyberrisiken

Die Transport- und Logistikbranche wird immer smarter und digitaler. Der zunehmende Datenaustausch macht die Industrie aber auch anfälliger für Cyberattacken. Um die Risiken erkennbar und beherrschbar zu machen, schlägt der GDV eine neue Klausel für Transportversicherungen vor.

Die französische Reederei CMA CGM wurde im vergangenen Jahr Opfer eines Hackerangriffs. Die Höhe des Schadens ist unbekannt. (Foto: CMA CGM)
Die französische Reederei CMA CGM wurde im vergangenen Jahr Opfer eines Hackerangriffs. Die Höhe des Schadens ist unbekannt.
(Foto: CMA CGM)

Komplexe Vertragsverhältnisse, enorme Dimensionen von Schiffen und zurückgelegten Strecken, besondere logistische Herausforderungen: Gerade in der Schifffahrtsbranche eröffnen digitale Technologien viele Möglichkeiten. Doch der zunehmende Datenaustausch macht die Schifffahrt auch anfälliger: So wurde etwa Ende des vergangenden Jahres CMA CGM Opfer eines Hackerangriffs. Die Ransomware-Attacke legte die IT-Systeme der viertgrößten Containerreederei weltweit für etwa zwei Wochen lahm. Ziel der Cyberkriminellen war es, Lösegeld zu erpressen.

Worst Case: GDV rechnet mit Klumpenrisiko

 

Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) befürchtet, dass es nicht bei Cyberattacken auf einzelne Logistikunternehmen bleibt. Das Worst-Case-Szenario: Legen Hacker große Lieferketten lahm, könnten Milliardenschäden entstehen, die dann ganze Volkwirtschaften treffen. Dass ein solches katastrophales Ereignis in der Transport- und Logistikbranche geben wird, ist aus Sicht des GDV nur eine Frage der Zeit. Und deshalb fürchten die Versicherer vor allem eines: Ein riesiges Klumpenrisiko. So umfangreich und damit so viele Versicherungsnehmer betreffend, dass es die Transportversicherer selbst in die Knie zwingen könnte.

Ausschlussklausel für Transportversicherung

 

Um ein solches Risiko auszuschließen, empfiehlt der GDV den Produktgebern die Anwendung einer neuen Klausel in ihren Policen. Mit ihr können Transportversicherer Schäden durch einen überregionalen Blackout wie einen großflächigen Stromausfall oder Cyberangriff grundsätzlich erst einmal ausschließen – um dann mit den Kunden konkret zu vereinbaren, unter welchen Voraussetzungen und in welcher Höhe Cyberschäden gegebenenfalls wieder versichert werden.

Ein solches Vorgehen habe Vorteile für beide Seiten: Die bisher versteckten Gefahren, die sogenannten Silent Cyber Risks, rücken in den Fokus und werden sichtbar. So können nicht nur die Transportversicherer Risiken besser kalkulieren und wirksam begrenzen. Auch die Kunden aus der Transport- und Logistikbranche lernen ihre Risiken besser kennen und stärken so die Prävention. Das hilft im Idealfall dabei, dass die ganz großen Katastrophen auch in Zukunft ausbleiben.


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