22.04.2021 Branche

Nachhaltige Finanzanlagen: EU-Kommission legt nach

Die Europäische Kommission hat ein Maßnahmenpaket für eine grünere Finanzpolitik vorgelegt. Nachhaltigkeit soll demnach bei Investitionsentscheidungen, Berichterstattung und Beratung eine zentrale Rolle spielen. Deutsche Verbände loben die Initiative.

Schon 2020 hat die EU ein Klassifikationssystem, die sogenannte Taxonomie, für nachhaltige Geldanlagen beschlossen. (Foto: © Coloures-Pic - stock.adobe.com)
Schon 2020 hat die EU ein Klassifikationssystem, die sogenannte Taxonomie, für nachhaltige Geldanlagen beschlossen.
(Foto: © Coloures-Pic - stock.adobe.com)

Die EU-Kommission hat ein Maßnahmenpaket vorgelegt, das dazu beitragen soll, in der Europäischen Union mehr Geld in nachhaltige Aktivitäten zu lenken. Anleger werden laut Kommission dadurch in die Lage versetzt, ihre Investitionen verlässlich und ohne „Greenwashing“ auf nachhaltigere Technologien und Unternehmen umzustellen. „Die neuen Bestimmungen werden eine grundlegende Wende im Finanzwesen herbeiführen“, sagte Kommissarin Mairead McGuinness. „Wir setzen ehrgeizigere Maßstäbe im Bereich des nachhaltigen Finanzwesens, damit Europa bis 2050 der erste klimaneutrale Kontinent wird.“

Umfangreiches Maßnahmenpaket der EU

 

Das Paket umfasst Vorschläge zu einer grundsätzlichen Überarbeitung der Richtlinie zur „Corporate Social Responsibility“ (dt. unternehmerische soziale Verantwortung) und zu Rechtsakten zur Taxonomie (Nachhaltigkeitskriterien für Geldanlagen). Weitere sechs Rechtsakte sollen mehr nachhaltigkeitsbezogene Transparenz bewirken und Nachhaltigkeit in den Prozessen der Unternehmen stärker verankern. Konkret geht es um folgende Punkte:

  • Die Verordnung zur EU-Klimataxonomie, die darauf abzielt, Investitionen in nachhaltige Wirtschaftstätigkeiten zu fördern. Zu diesem Zweck wird klargestellt, welche wirtschaftlichen Aktivitäten am meisten zur Erreichung der EU-Umweltziele beitragen. 
  • Ein Richtlinienvorschlag zur Nachhaltigkeitsberichterstattung der Unternehmen. Dieser Vorschlag soll den Informationsfluss verbessern. Er wird die Nachvollziehbarkeit der Nachhaltigkeitsberichterstattung der Unternehmen erhöhen und dafür sorgen, dass Finanzunternehmen, Anlegern sowie dem breiteren Publikum vergleichbare und verlässliche Angaben zum Thema Nachhaltigkeit zur Verfügung gestellt werden.
  • Die Anpassung von EU-Rechtsvorschriften zu treuhänderischen Pflichten und zu Anlage- und Versicherungsberatung, die sicherstellen werden, dass Finanzunternehmen wie Beratungsgesellschaften, Vermögensverwaltungsgesellschaften oder Versicherer das Thema Nachhaltigkeit in ihre Verfahren und in ihre Anlageberatung für Kunden aufnehmen.

GDV begrüßt Initiative und fordert Ausweitung der Taxonomie

 

Grundsätzlich positiv zu den Vorschlägen der EU-Kommission äußerte sich der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV). Hauptgeschäftsführer Jörg Asmussen sagt: „Mit den neuen CSR-Initiativen treibt die EU-Kommission die Nachhaltigkeitswende mit Volldampf weiter an. Die neuen Taxonomie-Kriterien schaffen eine gemeinsame Sprache für Unternehmen und Investoren und damit die nötige Vergleichbarkeit und verhindern gleichzeitig Green Washing. Wir Versicherer begrüßen das Plus an Transparenz. Die Kriterien erleichtern Versicherern die verantwortungsvolle Kapitalanlage, bieten nachhaltigkeitsinteressierten Versicherungskunden erweiterte Informationen und weisen der Nachhaltigkeit einen festen Platz in der Beratung zu.“

Der GDV merkt an, dass die Taxonomie für nachhaltige Kapitalanlagen bisher erst einen Teil der wirtschaftlichen Aktivitäten der in Europa notierten Unternehmen erfasse. Das müsse schnell mehr werden. Erste Schätzungen hätten ergeben, dass aktuell die Taxonomie-Kriterien bei Unternehmensaktivitäten und in den Investment-Portfolios nur zu ein bis fünf Prozent erfüllt werden. Deshalb solle sich auch der Staat an den Taxonomie-Regeln orientieren. Einen weiteren Schub für grüne Anlagen würde es geben, wenn die Kriterien auch international Anwendung fänden. „Für die Nachhaltigkeitsberichtserstattung würden wir begrüßen, wenn sich das Anlageuniversum für die institutionellen Investoren so weit wie möglich erweitert“, so Asmussen.

BVI lobt Ausdehnung der nichtfinanziellen Berichterstattung 

 

Der deutsche Fondsverband BVI lobt insbesondere die Vorschläge der EU-Kommission für eine Reform der EU-Richtlinie zur nichtfinanziellen Berichterstattung und appelliert an die Gesetzgeber, die Vorgaben zügig umzusetzen. „Es ist gut, dass die EU-Kommission deutlich mehr Unternehmen als bisher verpflichten will, standardisierte Nachhaltigkeitsdaten zu veröffentlichen“, sagt BVI-Hauptgeschäftsführer Thomas Richter. Damit sei eine wichtige Voraussetzung erfüllt, um vergleichbare Informationen zu bekommen, die institutionelle Investoren für die Bewertung der Nachhaltigkeit von Zielunternehmen brauchten. Bis zur Umsetzung müsse es Fondsgesellschaften allerdings noch erlaubt sein, Nachhaltigkeitsinformationen in dem jeweils im Markt verfügbaren Umfang zu nutzen. Angesichts bestehender Datenlücken dürfe die Aufsicht die Anforderungen an die Berichtspflichten der Assetmanager und anderer Investoren nicht überspannen.


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