29.04.2021 Branche

Pflegeversicherung für Beamte wird teurer

Zum 1. Juli 2021 steigen die Beiträge in der Privaten Pflegepflichtversicherung für Beamte – auch eine Folge der Gesetzesreformen in der Pflege der vergangenen Jahre.

Die bessere Betreuung von Pflegebedürftigen führt zu höheren Kosten auch in der privaten Pflegepflichtversicherung. (Foto: @ Photographee.eu - stock.adobe.com)
Die bessere Betreuung von Pflegebedürftigen führt zu höheren Kosten auch in der privaten Pflegepflichtversicherung.
(Foto: @ Photographee.eu - stock.adobe.com)

Zum 1. Juli 2021 werden die Beiträge in der Privaten Pflegepflichtversicherung (PPV) für Beamte zum Teil deutlich angehoben. Im Schnitt geht es um 50 Prozent, was einer monatlichen Zusatzbelastung von 10 bis 15 Euro entspräche. Wesentlicher Kostentreiber seien die Pflegereformen der vergangenen Jahre, so der Verband der Privaten Krankenversicherung. Auch die Beiträge der Versicherten in der Sozialen Pflegeversicherung (SPV) sind deshalb stark gestiegen. Ein Durchschnittsverdiener mit einem monatlichen Bruttoeinkommen von 3462 Euro zahlt in der SPV ohne den Arbeitgeberanteil 53 Euro (Kinderlose 57 Euro) pro Monat. Arbeitnehmer mit Einkünften an der Beitragsbemessungsgrenze (4858 Euro) zahlen derzeit sogar 74 bis 80 Euro pro Monat. Im Vergleich dazu sind die neuen Beiträge für privatversicherte Beamtinnen und Beamte auch nach der Erhöhung noch relativ niedrig.

Private Absicherung günstiger

 

Und auch im Vergleich zu Staatsdienern, die freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind, sind die Beiträge in der PPV in der Regel geringer. So zahlt zum Beispiel eine gesetzlich versicherte Amtsinspektorin (verheiratet, ein Kind) in Nordrhein-Westfalen für ihre Pflegeversicherung einen monatlichen Arbeitnehmeranteil vom 51,35 Euro. In der PPV sind es auch nach der Beitragserhöhung über 20 Euro weniger. Noch größer ist der Unterschied in höheren Besoldungsstufen. Allerdings kann die prozentuale Steigerung zum 1. Juli teilweise beachtlich sein. Hintergrund sind nicht zuletzt folgende politische Maßnahmen:

  • Individueller Leistungsanspruch: Durch die Pflegereformen der vergangenen Jahre sind die Leistungen für Pflegebedürftige deutlich gestiegen. Allein die Umstellung von Pflegestufen auf Pflegegrade hat in vielen Fällen zu einem höheren Anspruch geführt.
  • Mehr Pflegebedürftige: Der Kreis der Empfangsberechtigten wurde deutlich erweitert. So ist es insbesondere bei Demenzerkrankungen nun leichter, einen Pflegegrad und damit Leistungen zu erhalten. Die Zahl der Leistungsempfänger in der PPV ist von rund 169.000 im Jahr 2014 auf fast 275.000 im Jahr 2020 gestiegen. Das ist ein Zuwachs von mehr als 60 Prozent.
  • Personalausstattung: Der Gesetzgeber hat mit dem Versorgungsverbesserungsgesetz (GPVG) eine zukunftsorientierte Personalausstattung für vollstationäre Pflegeeinrichtungen eingeführt. Diese Mehrleistung ist nun Teil des individuellen Versicherungsschutzes.
  • Zusatzleistungen: Die PPV muss seit 2019 jedes Jahr 44 Millionen Euro pauschal für die Förderung von 13.000 zusätzlichen Pflegestellen zahlen, obwohl bisher nur knapp 3000 Pflegestellen geschaffen wurden.

Die Pflegereformen sind laut PKV-Verband sozialpolitisch nachvollziehbar und machen die Pflegepflichtversicherung insgesamt werthaltiger. Gleichzeitig führten sie zu deutlich höheren Kosten und damit zu steigenden Beiträgen. Insgesamt sind die jährlichen Leistungsausgaben der PPV zwischen 2014 und 2020 von rund 790 Millionen auf 1,48 Milliarden Euro im Jahr gestiegen – ein Plus von fast 90 Prozent.


Weitere Artikel

Listing

13.07.2023 Branche

GDV: 2022 hat es seltener geblitzt

Zerstörte IT, verschmorte Elektrik, abgebrannte Dächer – für Schäden durch Blitze haben die Versicherer im vergangenen Jahr rund 170 Millionen Euro gezahlt. Ein leichter Rückgang.

> weiterlesen
Listing

09.06.2023 Branche

GDV: Viel Sturm und Wind, aber kein schlimmes Katastrophenjahr

Sturm, Hagel und Blitz haben 2022 deutschlandweit große Schäden verursacht. Folgenschwere Großkatastrophen durch Naturgefahren wie Starkregen und Überschwemmung blieben jedoch weitgehend aus.

> weiterlesen
Listing

07.03.2023 Branche

Poolmakler sind nicht renten­versicherungs­pflichtig

Das Sozialgericht Lüneburg hat entschieden: Versicherungsmakler sind wegen einer Zusammenarbeit mit einem Maklerpool nicht renten­­­versicherungs­­­pflichtig. Der AfW begrüßt das.

> weiterlesen