PKV: Nach Rückzahlung droht Bumerang-Effekt
Die Versicherungsmathematiker der Deutschen Aktuarvereinigung warnen vor den mittel- bis langfristigen Folgen von Beitragsrückforderungen. Fazit: Versicherte und Versichertenkollektive zahlen langfristig drauf.
Keine Frage: Beitragsanpassungen in der privaten Krankenversicherung sind ärgerlich. In vielen Fällen haben die Kunden gute Chancen, die Erhöhungsbeträge wegen formaler Fehler des Versicherers zurückzufordern – etwa mangels Begründung im Mitteilungsschreiben. Erst kürzlich hat der BGH zwei solcher Fälle zugunsten von Versicherten entschieden (Az.: IV ZR 294/19 und IV ZR 314/19).
Heute gespart, morgen draufgezahlt
Doch lohnt es sich wirklich, auf dieser Basis eine Rückzahlung durchzusetzen? Immerhin sind die erhöhten Beiträge eine Folge gestiegener Kosten des Versicherers. Die Deutsche Aktuarvereinigung (DAV) jedenfalls warnt vor den Folgen zurückgenommener Beitragsanpassungen in der PKV. Ohne Beitragsanpassungen würden Kunden zwar über einen gewissen Zeitraum weniger Prämien zahlen. Gleichzeitig stiegen aber die Ausgaben, etwa infolge der medizinischen Inflation. In der Folge werde die vermeintliche Ersparnis später zum Bumerang. „Die doppelte Lücke muss dann durch überproportional hohe Beitragssteigerungen mit der nächsten rechtswirksamen Prämienanpassung geschlossen werden“, so Wiltrud Pekarek, Vorsitzende des Ausschusses Krankenversicherung der DAV. Musterrechnungen der DAV zeigen, dass Kunden auf lange Sicht insgesamt sogar höhere Beiträge zu zahlen hätten. Hinzu kämen außerdem noch Steuernachforderungen und Rückforderungen von bereits gezahlten Beitragsrückerstattungen.
Auch Versicherungskollektiv leidet
Langfristig belasten solche versicherungsmathematisch nicht begründbaren Beitragsrückabwicklungen die Überschüsse der Krankenversicherungsunternehmen und damit das gesamte Versichertenkollektiv. Denn die Versicherer müssen ihre Gewinne aus der Überschussbeteiligung fast komplett an ihre Kunden weiterreichen. „Aus der Überschussbeteiligung werden beispielsweise Beitragserhöhungen insbesondere bei älteren Versicherten teilweise begrenzt. Dieser gesellschaftsrelevante Aspekt kommt leider in den öffentlichen und primär juristisch geprägten Diskussionen viel zu kurz“, bemängelt Expertin Pekarek.