16.02.2021 Branche

Solvency II: BaFin rüffelt Lebensversicherer

Vage, pauschal, unrealistisch – die deutsche Finanzaufsicht ist unzufrieden mit den Maßnahmen der Lebensversicherer, die ihr Kapitalpolster aufstocken müssen.

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht fordert von einigen Lebensversicherern größere Anstrengungen beim Eigenkapitalaufbau. (Foto: BaFin)
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht fordert von einigen Lebensversicherern größere Anstrengungen beim Eigenkapitalaufbau.
(Foto: BaFin)

Der Stichtag scheint noch in weiter Ferne – doch die Finanzaufsicht BaFin macht Druck: Spätestens Anfang 2032 müssen die aktuell 83 deutschen Lebensversicherer die Kapitalanforderungen nach Solvency II aus eigener Kraft erfüllen. Ohne Übergangsregeln und Erleichterungen würde aber rund ein Viertel der Anbieter heute durchfallen. Das Regelwerk des EU-Aufsichtsregimes ist seit 2016 in Kraft und fordert, dass Versicherer ihre künftigen Zahlungsverpflichtungen gegenüber ihren Kunden zu mindestens 100 Prozent mit Eigenmitteln abdecken können. Bis zum Ende der Übergangsphase müssen die Unternehmen, die die Messlatte bislang reißen, der BaFin Fortschrittsberichte jährlich vorlegen. Darin müssen die Versicherer darlegen, wie sie die Kapitalanforderungen erreichen können. Nun moniert die BaFin in ihrem eigenen Journal aber die Nachvollziehbarkeit der Angaben. Die Prognosen zur Entwicklung der Eigenmittel seien oft zu vage, zu pauschal oder unplausibel. „Das muss besser werden“, mahnt die Aufsichtsbehörde.

Keine fundierten Prognosen

 

So heißt es im aktuellen BaFin-Journal: „Ziel der Versicherer sollte sein, die Anforderung schon vor Anfang 2032 ohne Übergangsmaßnahmen zu erfüllen." Die Behörde erwarte daher von den betroffenen Lebensversicherern „mehr denn je konkrete und ambitionierte Maßnahmen". Viele Berichte ließen diesbezüglich deutlich zu wünschen übrig. Die Prognosen seien oft wenig fundiert, die Annahmen unrealistisch. Als Beispiel nennt die BaFin Szenarien zur Entwicklung des Neugeschäfts oder zu geplanten Einsparungen.


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