PRIIP-Vorschriften verspäten sich
Die EU-Kommission hat die Technischen Regulierungsstandards zu einheitlichen Produktinformationsblättern auf den 1. Januar 2023 verschoben. Durch die verspätete Mitteilung entsteht hier eine Lücke. Die BaFin will aber ein Hin und Her vermeiden und kündigt an, ebenfalls erst ab Anfang 2023 zu prüfen.
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat darauf hingewiesen, dass die Europäische Kommission im EU-Amtsblatt 2022/975 die Anwendung der Technischen Regulierungsstandards (RTS) für verpackte Anlageprodukte für Kleinanleger und Versicherungsanlageprodukte (PRIIPs) verschoben hat. Die PRIIPs-RTS sollen nicht wie geplant ab dem 1. Juli 2022 angewendet werden, sondern erst ab dem 1. Januar 2023. Die Kommission habe dazu am 24. Juni 2022 eine Erklärung veröffentlicht, wie die BaFin mitteilt.
Dadurch entsteht eine skurrile Situation: Der am 24. Juni publizierte Rechtsakt der Verschiebung tritt nämlich 20 Tage nach Veröffentlichung in Kraft – also erst am 14. Juli 2022, so die BaFin. Hierdurch entstehe eine nicht beabsichtigte zeitliche Lücke: Theoretisch müssten die neuen PRIIPs-RTS in der Zeit vom 1. bis zum 14. Juli 2022 angewendet werden, da die Verschiebung vom 1. Juli 2022 auf den 1. Januar 2023 erst zum 14. Juli 2022 greift – ein ziemlicher Regulierungs-Lapsus.
Mehr Transparenz und Vergleichbarkeit
Einfach gesagt, geht es um Standards für ein EU-weit harmonisiertes Informationsblatt für sogenannte verpackte Anlage- und Versicherungsprodukte (Packaged Retail and Insurance-based Investment Products, kurz: PRIIPs) wie Fonds, kapitalbildende Lebensversicherungen und Zertifikate. Seit 2018 bekommen Kunden vor dem Abschluss ein Basisinformationsblatt ausgehändigt. Es soll Kleinanlegern helfen, die Merkmale und Risiken von PRIIPs besser zu verstehen. Zudem sollen die Vorgaben die Produkte europaweit besser vergleichbar machen. Ziel ist es, den Anlegerschutz zu verbessern und durch mehr Transparenz das Vertrauen von Kleinanlegern in den Finanzmarkt zu stärken.
BaFin akzeptiert neuen Termin
Die BaFin hat aber unterdessen angekündigt, die Anwendung der neuen PRIIPs-RTS erst ab dem 1. Januar 2023 in ihrer Aufsichtspraxis zu berücksichtigen. Die in der Delegierten Verordnung 2017/653 enthaltenen bisherigen Vorschriften für das PRIIPs-Basisinformationsblatt sollen bis zum 31. Dezember 2022 weiter gelten, die 14-Tage-Lücke wird ignoriert. Bis dahin könne auch das Dokument mit wesentlichen Informationen für den Anleger (wAI/KIID) verwendet werden, um spezifische Informationen über die als zugrundeliegenden Anlageoptionen angebotenen Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (OGAW) bereitzustellen, schreibt die BaFin.
Kommission muss liefern
In ihrer Erklärung habe die Kommission bestätigt, dass die in der (neuen) Delegierten Verordnung 2021/2268 enthaltenen neuen PRIIPs-RTS ab dem 1. Januar 2023 gelten, schreibt die BaFin. Die EU-Kommission steht nun unter Zugzwang. Die PRIIPs-Verordnungen wurden bereits 2014 verabschiedet und seitdem mehrfach verschoben. Seit 2018 ist die Verordnung auf Versicherungen mit Anlagecharakter, also fondsgebundene Versicherungen, anzuwenden. Für Wertpapierfonds, also die OGAWs, und alternative Investmentfonds (AIFs) sollte sie ursprünglich ab 2019 Anwendung finden, später wurde der Termin zunächst auf 2020 und dann nochmals auf Juli 2022 verschoben.