23.11.2022 Digital

Allianz: Vorreiter bei elektronischer Patientenakte

Als erster privater Krankenversicherer bietet die Allianz ihren Kunden die Nutzung der elektronischen Patientenakte an. Sie soll Behandlungsverläufe verbessern und bürokratische Prozess entlasten.

Die elektronische Patientenakte unterstützt mit ihren Funktionen und Services die Ziele des Gesetzgebers zur digitalen Versorgung der Patientinnen und Patienten in Deutschland. (Foto: @ metamorworks - stock.adobe.com)
Die elektronische Patientenakte unterstützt mit ihren Funktionen und Services die Ziele des Gesetzgebers zur digitalen Versorgung der Patientinnen und Patienten in Deutschland.
(Foto: @ metamorworks - stock.adobe.com)

Die Allianz Private Krankenversicherung (APKV) hat ihre elektronische Patientenakte (ePA) gestartet. Sie ist damit die erste private Krankenversicherung in Deutschland, die ihren Kunden eine ePA anbietet. „Über die ePA vernetzen wir unsere Versicherten mit ihren Ärztinnen, Ärzten und medizinischen Leistungserbringern”, sagt Allianz-Vorstand Daniel Bahr. „Wir tragen so dazu bei, ihre Gesundheitsversorgung zu verbessern und stärken ihre Selbstbestimmung als Patientinnen und Patienten.” Etliche private Krankenversicherer hatten sich in der Vergangenheit schwergetan, die erforderliche Technik aufzusetzen. So hatten drei der vier Versicherer des Gesundheitsportals „Meine Gesundheit", darunter der größte private Krankenversicherer Debeka, im Sommer angekündigt, die Plattform Mitte 2023 verlassen. Hintergrund: Der Softwarepartner Compugroup war offenbar bei der Entwicklung einer elektronischen Patientenakte nur schleppend vorangekommen.

Schrittweise mehr Funktionen



Nun ist die Allianz so weit: APKV-Vollversicherte können die ePA über die Allianz Gesundheits-App bedienen, die viele bereits nutzen, um beispielsweise Rechnungen einzureichen. APKV-Versicherten mit Zusatztarifen steht die ePA ihrer jeweiligen gesetzlichen Krankenversicherung zur Verfügung. Aktuell können Versicherte mittels APKV-ePA medizinische Unterlagen und Daten speichern, diese mit Ärztinnen und Ärzten teilen sowie Medikationspläne und Notfalldatensätze hinterlegen lassen. Weitere Funktionen und Dienste werden folgen, sobald die Gematik als verantwortliche Agentur für digitale Medizin diese für die ePA der PKV-Versicherten freigibt. So sind für 2023 beispielsweise die eAbrechnung und das eRezept geplant.


Einfache Nutzer-Identifizierung 

 

Versicherte können sich unkompliziert und sicher entweder über das PostIdent-Verfahren oder den elektronischen Personalausweis identifizieren, um ihre ePA freizuschalten. Beim PostIdent-Verfahren identifizieren sich die Versicherten mit ihrem Personalausweis bei einer Postfiliale. Das Verfahren ist beispielsweise auch für das Onlinebanking üblich. Beim elektronischen Personalausweis nutzen Versicherte ihren extra ausgestatteten Personalausweis und eine PIN. Das IT-Unternehmen RISE, ein international tätiger Hersteller digitaler Technologien, stellt die Backend- und Frontend-Systeme der elektronischen Patientenakte gemäß Gematik-Spezifikation bereit.

Elektronische Patientenakte

Welche Medikamente nimmt eine Patientin oder ein Patient ein, welche Vorerkrankungen liegen vor, wie sind die Blutwerte, welche Untersuchungen wurden im Vorfeld durchgeführt und wie verliefen frühere Behandlungen? Viele dieser Informationen über die Gesundheit stehen verteilt in den Aktenordnern der Arztpraxen und Krankenhäuser. Beim nächsten Besuch in der Arztpraxis liegen diese Informationen oftmals nicht, nicht rechtzeitig oder nicht vollständig vor und Untersuchungen müssen wiederholt werden. Das soll die elektronische Patienteakte (ePA) ändern: Seit dem 1. Januar 2021 können alle gesetzlich Versicherten eine ePA ihrer Krankenkassen erhalten, in der Informationen über Praxis- und Krankenhausgrenzen hinweg umfassend gespeichert werden können: Befunde, Diagnosen, Therapiemaßnahmen, Behandlungsberichte/Arztbriefe, Notfalldatensatz, elektronischer Medikationsplan, Impfpass, Zahnbonusheft, Mutterpass, Kinderuntersuchungsheft, Erklärung der Bereitschaft zur Organspende etc. Durch die bessere Verfügbarkeit der Daten sollen die persönliche medizinische Behandlung verbessert und Doppeluntersuchungen vermieden werden. Wichtig: Die Daten werden in der ePA verschlüsselt abgelegt. Niemand außer der oder dem Versicherten und denjenigen, die von diesen zum Zugriff berechtigt wurden, können die Inhalte lesen.


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