22.10.2019 Digital

AXA überarbeitet Cyber-Versicherungsangebot für Unternehmen

Versicherer AXA richtet sich mit weiterentwickelter Cyberversicherung ByteProtect an Industrie- und Firmenkunden.

Das neue Produkt richtet sich vor allem an KMU, die vermehrt von Cyberkriminalität bedroht sind. (Foto: Pete Linforth/Pixabay )
Das neue Produkt richtet sich vor allem an KMU, die vermehrt von Cyberkriminalität bedroht sind.
(Foto: Pete Linforth/Pixabay )

Mit ByteProtect 5.0 erweitert AXA Deutschland das Produktangebot zur Absicherung von Cyber- und IT-Risiken. Das überarbeitete Produkt bietet Unternehmen eine Ausweitung der Betriebsunterbrechungsversicherung in der ebenfalls Rückwirkungsschäden und Ausfälle aufgrund technischer Störungen mitversichert sind. Zudem entfällt zukünftig die Selbstbeteiligung des Versicherungsnehmers, wenn der Schaden innerhalb von 48 Stunden behoben werden kann. Das Angebot richtet sich dabei an kleine und mittelständische Unternehmen. Mit ByteProtect 5.0 will AXA auf die schnellen Veränderungen im Markt reagieren und Kunden eine noch individuellere Möglichkeit bieten, ihr Unternehmen abzusichern. Abhängig vom tatsächlichen Bedarf, können einzelne Produktbausteine ergänzt oder ausgeschlossen werden. 

„Die neue Version unseres modularen Produkts bietet Unternehmen deutliche Erweiterungen und Innovationen für die Versicherung von IT- und Cyber-Risiken. Für kleinere Unternehmen mit einem Umsatz von bis zu 10 Millionen Euro Umsatz bieten wir mit ByteProtect Kompakt nun eine attraktive Preisstaffelung mit umfassendem Deckungsumfang“, sagt Dirk Kalinowski, Produktmanager für Cyberversicherungen bei AXA.

Die einzelnen Bausteine von ByteProtect 5.0 im Überblick:

- Betriebsunterbrechung (z. B. durch einen Hacker-Angriff, eingeschleuste Schadsoftware oder einen DoS-Angriff)
- Sachverständigen- und Beratungskosten (z. B. bei Wirtschaftsspionage, Manipulation oder Datenschutzverletzungen)
- Wiederherstellungskosten (z. B. bei Bedienungsfehlern, Manipulation und technischen Störungen)
- Reputations- und Krisenmanagement (z. B. bei Erpressungsversuchen oder Identitätsdiebstahl)
- Datenschutzverletzungen (z. B. bei unberechtigtem Zugang Dritter oder Diebstahl von Datenträgern)
- Internet-Betrug (z. B. bei Manipulation von Websites oder unberechtigter Nutzung der EDV-Anlage)
- Cyber-Haftpflicht (bei Vermögensschäden Dritter inklusive immaterieller Schäden)


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