15.01.2020 Digital

Basler sattelt bei Cyberversicherung drauf

Die Basler Cyber-Police und der Cyber-Schutzbrief wurden mit weiteren Deckungsbausteinen optimiert. Anbieter will so auch kleinen und mittelständischen Unternehmen ausreichenden Schutz gegen Cyberangriffe bieten.

Viele Unternehmen haben – wie jetzt die Basler – ihre Cyber-Produkte angepasst. Gerade für kleinere Unternehmen sind die Risiken gewachsen. (Foto: S. Hermann & F. Richter/Pixabay)
Viele Unternehmen haben – wie jetzt die Basler – ihre Cyber-Produkte angepasst. Gerade für kleinere Unternehmen sind die Risiken gewachsen.
(Foto: S. Hermann & F. Richter/Pixabay)

Aus Sicht der Basler Versicherungen agieren Angreifer im Cyberraum immer professioneller. Deshalb hat die Gesellschaft laut einer Pressemitteilung ihre Cyberversicherung weiterentwickelt und neue Deckungsbestandteile aufgenommen. Der aktualisierte Deckungsumfang bietet eine optionale Deckung für Cyber-Betrug an. Hier beträgt die maximale Versicherungssumme 50.000 Euro – als Sublimit im Rahmen der Eigenschadendeckung. Vereinbart ein Unternehmen diese Klausel, so werden Vermögensschäden durch Cyber-Betrugsfälle in Form von „Fake-President-“, „CEO-Fraud-“ und „Lieferantenbetrugs-Fällen“ infolge einer Informationssicherheitsverletzung ersetzt.

Absicherung bei Krypto-Mining und Betriebsunterbrechung

 

Ab sofort gilt der Versicherungsschutz für die Cyber-Police und den Cyber-Schutzbrief automatisch weltweit ohne Einschränkungen. Zukünftig versichert sind außerdem Mehrkosten (beispielsweise für Strom, Gas oder Wasser), die Unternehmen dadurch entstehen, dass ihre informationsverarbeitenden Systeme missbraucht werden, um Krypto-Währungen zu erstellen (sogenanntes Krypto-Mining). Außerdem besteht Versicherungsschutz für die durch forensische Ermittlungen eingetretene Betriebsunterbrechung. Wenn die Ermittlung, ob ein Schadenfall eingetreten ist, durch eine geplante Abschaltung der Systeme erfolgen muss, sind daraus entstehende Kosten und entgangene Gewinne zukünftig ebenfalls als Betriebsunterbrechung mitversichert.

Die Basler hat nun auch eindeutig definiert, welche Umstände zu einer Gefahrerhöhung führen können, beispielsweise die Aufnahme eines Online-Handels oder wenn zusätzlich Finanz- oder Steuerdaten Dritter verarbeitet werden. Tritt ein Schadenfall ein, so kann der Kunde nach zwei Wochen eine Abschlagzahlung in der Höhe erhalten, in der der Schaden mindestens anfällt. Dies sei sinnvoll, um finanzielle Engpässe zu vermeiden oder zu überbrücken.


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