BGH-Urteil: Immobilienkäufer sollten nicht blind vertrauen
Immobiliekäufer sollten sich in Sachen Wohngebäudeversicherung nicht auf den Vorbesitzer verlassen. Wie eine aktuelle Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zeigt, drohen sie sonst auf Schäden sitzen zu bleiben.
Im entschiedenen Fall informierten die Verkäufer eines Wohnhauses den Käufer nicht darüber, dass die Gebäudeversicherung nach Abschluss des notariellen Kaufvertrags gekündigt wurde. Nach Übergabe des Hauses wurde das Haus durch ein Unwetter beschädigt, was den Käufer rund 38.000 Euro kostete. Er verklagte den Verkäufer, ihm die Reparaturkosten zu ersetzen, da dieser es versäumt habe, ihn über die erloschene Gebäudeversicherung zu informieren. Damit kam er jedoch vor Gericht nicht durch.
Käufer ist beim Thema Versicherungsschutz in der Pflicht
Der Bundesgerichtshof entschied letztinstanzlich zugunsten des Verkäufers (Az. V ZR 61/19). Laut Urteil muss der Verkäufer einer Immobilie den Käufer nicht ungefragt darüber informieren, dass eine Gebäudeversicherung nicht besteht oder nach dem Verkauf erloschen ist. Vielmehr könne er zunächst einmal davon ausgehen, dass sich der Käufer selbst um den erforderlichen Versicherungsschutz kümmert. Erkundigt sich dagegen der Käufer nach der Versicherung, muss der Verkäufer ihn auch über eine eventuelle Kündigung vor der Übergabe informieren. Außerdem muss dem Versicherer angezeigt werden, dass die Immobilie veräußert wurde. Andernfalls könne der Versicherer die Regulierung eines Schadens unter Umständen verweigern.