BSV-Streit und kein Ende: Diesmal gewinnt der Gastronom
Das Landgericht Hannover hat die Württembergische Versicherung dazu verurteilt, einen von den Schließungen im vergangenen Jahr betroffenen Restaurantbetreiber zu entschädigen. Die Urteilsbegründung ähnelt früheren Fällen. Eine klare Tendenz ist weiterhin nicht erkennbar.
Neue Runde im Urteils-Marathon um die Betriebsschließungsversicherung – dieses Mal mit einem positiven Ausgang für den Kläger: Laut einem NDR-Bericht sprach das Landgericht Hannover einem Gastronomen aus Hameln eine Entschädigung von 8100 Euro zu. Dieser hatte Leistungen aus seiner Betriebsschließungsversicherung im Zuge des Corona-Lockdowns im Frühjahr 2020 gefordert. Die Württembergische Versicherung wollte allerdings nicht zahlen.
Alle Krankheiten nach Infektionsschutzgesetz versichert
Als ausschlaggebend erwies sich wie in vorherigen Urteilen die Bezugnahme auf das Infektionsschutzgesetz (IfSG) in den Bedingungen der Police des Klägers. Die Richter kamen zu dem Schluss, dass ein Verweis auf das IfSG für den durchschnittlichen Versicherungskunden so zu verstehen ist, dass alle Krankheiten nach diesem Gesetz versichert sind. Insoweit war es unerheblich, dass das Coronavirus bei Vertragsabschluss 2019 nicht bekannt war. „Letztlich geht es nur darum, dass man das Risiko einer Betriebsschließung aufgrund einer Pandemie versichern wollte“, sagte ein Gerichtssprecher. Der Betroffene sieht sich bestätigt. „Wenn da Infektionsschutzgesetz steht, gehe ich als Laie davon aus, dass ich gegen jede Art von Viren versichert bin, sei es Corona oder was sonst noch kommt“, sagte der Kläger dem NDR.
Württembergische kündigt Berufung an
Der Versicherer sah das naturgemäß anders. Die Württembergische verwies auf Klauseln, in denen diverse Krankheitserreger genannt seien, die bei Auftreten zu einer vorübergehenden Betriebsschließung führen könnten. Covid-19 sei nicht darunter. Daher besteht laut Versicherer kein Schutz. Nach Medienberichten will die Württembergische Versicherung nun in Berufung gehen, weil sie sich grundsätzlich nicht in der Leistungspflicht sieht.
Hotel- und Gaststättenverband erwartet weitere Erfolge vor Gericht
Wie auch im sonstigen Bundesgebiet haben Gerichte in Niedersachsen bereits Klagen von Gastronomen gegen ihre Versicherungen abgewiesen. Weitere Verfahren sind anhängig. Rainer Balke, Hauptgeschäftsführer des niedersächsischen Hotel- und Gaststättenverbandes nimmt das aktuelle Urteil als positives Signal: „Jedes Urteil, das unsere Rechtsauffassung bestätigt, ist ein deutliches Lichtzeiten am Horizont, weil dadurch die Hoffnung aufkeimt, dass wir auf breiter Front positive Urteile für unsere Betriebe erwirken können.“ Balke schätzt, dass rund 25 Prozent aller Gastronomiebetriebe in Niedersachsen eine Betriebsschließungsversicherung haben.