Punktsieg für BVK im Rechtsstreit mit Check24
Landgericht München untersagt Jubiläumsdeals des Vermittlungsportals. Ein Ende der Auseinandersetzung ist aufgrund der verhärteten Fronten nicht in Sicht.
Zu seinem zehnten Geburtstag hatte der Online-Makler Check24 mit der Rückzahlung von Beiträgen bei sogenannten "Jubiläumsdeals" geworben. Zu unrecht, wie das Landgericht München I am Dienstag befand. Das Gericht gab einer Klage des Bundesverbands Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) gegen die Rabatte "vollumfänglich" statt. Check24 darf dementsprechend in Zukunft keine solchen oder ähnlichen Aktionen mehr anbieten. Kunden, die entsprechende Deals in der Vergangenheit geschlossen haben, sind davon nicht betroffen.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Check24 will erst nach Durchsicht der Urteilsbegründung entscheiden, ob Berufung eingelegt wird. Das Urteil werde in der Praxis aber keine Bedeutung haben, erklärte Christoph Röttele, Check24-CEO und Sprecher der Geschäftsführung. "Die Jubiläumsaktion ist lange vorbei. Wenn das so nicht mehr geht, finden wir andere Möglichkeiten, die Treue des Kunden zu belohnen“, sagte Röttele und legte nach: „Dem BVK ging es mit der Klage erneut nicht um die Verbraucher, sondern nur um den persönlichen Kreuzzug von Herrn Heinz gegen Check24, weil er mit seinem Verband die Digitalisierung verpasst hat.“
Böses Blut zwischen BVK und Check24
Der BVK erwartet dagegen, dass er bald wieder Verstöße von Check24 finden wird. "Ich gehe davon aus, dass sich da wieder was tut", sagte BVK-Präsident Michael Heinz. "Das ist ein Teil des Spiels bei denen. Die werden das immer wieder austesten." Man werde den Markt daher beobachten. Wenn Check24 seine Niederlage nicht akzeptiere, "dann geht es in die nächste Runde". Der BVK habe einen langen Atem.
Check24 und der BVK haben sich bereits früher vor Gericht getroffen. Der Verband, der 40.000 Versicherungsvertreter repräsentiert, hatte zuletzt in einer langwierigen juristischen Auseinandersetzung durchgesetzt, dass Check24-Kunden vor Abschluss eines Versicherungsvertrags von sich aus auf die Provisionen hinweisen muss, die das Unternehmen erhält.