13.04.2022 Recht | Ratgeber

Rentenfaktor: Klage gegen Zurich

Vor dem Landgericht Köln klagt ein Riester-Sparer gegen den Versicherer Zurich, weil der im Laufe der Zeit den Rentenfaktor gesenkt hat – und damit die zu erwartende Rente. Unterstützung bekommt der Kläger von der Bürgerbewegung Finanzwende.

Rechtsfrage: Wie so oft wird das Gericht zwischen Verbraucherschutz und Anbieterinteressen abwägen müssen. (Foto: © eccolo - stock.adobe.com)
Rechtsfrage: Wie so oft wird das Gericht zwischen Verbraucherschutz und Anbieterinteressen abwägen müssen.
(Foto: © eccolo - stock.adobe.com)

Vor dem Landgericht Köln wird demnächst eine Klage eines Versicherungsnehmers gegen die Zurich verhandelt, die branchenweite Bedeutung bekommen könnte. Darüber berichtet u.a. die „Süddeutsche Zeitung“. Unter dem Motto „Fairplay, bitteschön!“ unterstützt der Verbraucherverein Bürgerbewegung Finanzwende die Klage. Nach deren Ansicht geht es „um eine Grundsatzfrage, die tausende Riester-Sparer betrifft. Vereinfacht lautet sie: Darf sich ein Versicherer einseitig das Recht vorbehalten, eine vereinbarte Riester-Rente zu kürzen?“

Ein Kölner Kunde hatte bei der Zurich eine fondsgebundene Riester-Versicherung des Tarifs „Förder Rentinvest“ abgeschlossen. Bei Vertragsabschluss sicherte der Versicherer zu, ab Rentenbeginn je angesparte 10.000 Euro eine Monatsrente in Höhe von gut 37 Euro auszuzahlen. 2017 erreichte den Kunden dann eine Mitteilung des Versicherers, wonach die zu erwartende monatliche Rente nur noch knapp 28 Euro je 10.000 Euro Sparkapital betragen werde. Die Zurich hatte kurzerhand den Rentenfaktor gekürzt – das wurmte den Versicherten, da er ja beim Abschluss mit dem höheren Wert kalkuliert hatte. 

Gängige Praxis bei Fondspolicen?

Tatsächlich behalten sich viele Versicherer vor, den Rentenfaktor während der Laufzeit anzupassen, wenn es wirtschaftlich erforderlich erscheint – so auch die Zurich, deren Vertrag folgende Klausel enthält: „Bereits bei Vertragsschluss nennen wir Ihnen die Monatsrente je 10.000 EUR Vertragsguthaben zum Ende der Ansparphase. (…) Wenn sich die Lebenserwartung unerwartet stark erhöht bzw. die Rendite der Kapitalanlagen nicht nur vorübergehend absinkt und dadurch die langfristige Erfüllbarkeit einer lebenslangen Rentenzahlung nicht mehr sichergestellt ist, sind wir berechtigt, Ihre Monatsrente je 10.000 EUR Vertragsguthaben so weit herabzusetzen, wie dies erforderlich ist, um diese langfristige Erfüllbarkeit zu gewährleisten. (…)“  Gegenüber der „Süddeutsche Zeitung“ begründet ein Zurich-Sprecher die Kürzung des Rentenfaktors mit dem Versicherungsaufsichtsgesetz. Es zwinge dazu, die Kalkulation mit ausreichenden Sicherheiten vorzunehmen. Ein Treuhänder habe der Anpassung des Rentenfaktors zudem zugestimmt.

Finanzwende sieht das anders: „Mithilfe solcher Klauseln wird das zentrale Leistungsversprechen der Riester-Rentenversicherung – eine planbare Vorsorge zu liefern – ausgehöhlt und aus Verbrauchersicht ad absurdum geführt“, heißt es in einem veröffentlichten Statement. Im verhandelten Fall hätte der Sparer – dessen Vertrag bis 2039 läuft – mit dem ursprünglich festgelegten Rentenfaktor bei einem Sparkapital von 100.000 Euro eine monatliche Rente von 373 Euro erreicht – nun wären es nur noch knapp 280 Euro, also etwa ein Viertel weniger. Dazu kommt aus Sichtz der Verbraucherschützer: Der Versicherer kann den Rentenfaktor erneut absenken, wenn er um die langfristige Erfüllbarkeit der Rentenzahlung fürchtet.  

Finanzwende will Grundsatzurteil

 

Der Bürgerverein strebt nach eigener Aussage ein Grundsatzurteil an. Auch viele andere Versicherer hätten in der Vergangenheit aufgrund ähnlicher Klauseln den Rentenfaktor gesenkt – unter anderem Marktführer Allianz, der den Faktor in seinem Tarif „InvestGarantie“ schon mehrfach nach unten angepasst habe. Auch bei Neuverträgen sank der Rentenfaktor einer Studie der Ratingagentur Franke & Bornberg zufolge bei fast allen untersuchten Lebensversicherern zuletzt deutlich: Lag er 2021 noch bei durchschnittlich gut 29 Euro, waren es 2022 nur knapp 26 – das entspricht einem Rückgang von gut zehn Prozent. „Bei 100.000 Euro Ausgangskapital fehlen also Monat für Monat 31,20 Euro versicherte Rente“, rechnen die Experten vor.

Für Sparer summiert sich ein scheinbar überschaubares Minus über 20 Rentenjahre schnell auf einen fünfstelligen Betrag. Der Kölner Riester-Kunde will nun mit Unterstützung von Finanzwende gerichtlich klären lassen, ob die Zurich seine künftige Rente wirklich kürzen durfte – oder ob die strittigen Klauseln, die der Versicherer in das Vertragswerk schrieb, unwirksam sind. In diesem Fall müsste die Zurich ihre Rentenkürzung wohl zurücknehmen. Das Verfahren dürfte sich ganz schön hinziehen – und wegen seiner grundsätzlichen Bedeutung mehrere Instanzen erfordern. Die Branche wird die Sache aufmerksam verfolgen.

Die Grafik zeigt die garantierten Rentenfaktoren verschiedener Lebensversicherer.
Die Grafik zeigt die garantierten Rentenfaktoren verschiedener Lebensversicherer.

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