BdV zur Hausratversicherung: Stehlgutliste ist unverzichtbar
Die Verbraucherschützer vom Bund der Versicherten empfehlen dringend eine Dokumentation von Hab und Gut. Auch sollten Versicherungssummen regelmäßig angepasst werden.
Um sich gegen die finanziellen Folgen eines Einbruchdiebstahls abzusichern, ist die Hausratversicherung der beste Schutz. Darauf weist der Bund der Versicherten der hin. „Hausratversicherer kommen für gestohlene Habseligkeiten nach einem Einbruch auf und zahlen den Wiederbeschaffungspreis. Voraussetzung ist allerdings eine sogenannte Stehlgutliste“, sagt Bianca Boss, Vorständin des Verbrauchervereins.
Dokumentation des Hausrats und der Wertgegenstände stetig aktualisieren
Dabei komme der sogenannten Stehlgutliste eine hohe Bedeutung zu, da sie die entwendeten Gegenstände gegenüber der Versicherung auflistet und somit den Wert der gestohlenen Habseligkeiten beziffert. Sie werde von Versicherungen sowie Polizei im Fall eines Einbruchs regelhaft von den Einbruchsopfern angefordert. „Um Beweisschwierigkeiten gegenüber dem Hausratversicherer zu vermeiden und eine solche Stehlgutliste schnell erstellen zu können, empfiehlt sich bereits grundsätzlich eine präzise Dokumentation des Hausrats und der Wertgegenstände“, sagt Boss. Versicherte sollten daher schon vor einem etwaigen Einbruch ihr gesamtes Hab und Gut dokumentieren – also ihren Besitz regelmäßig auflisten, fotografieren und Rechnungsbelege aufbewahren. „Die eigene Dokumentation sollte stets so aktuell wie möglich gehalten werden. So dürfen zwischenzeitlich erworbene Neuanschaffungen nicht fehlen. Außerdem sollte die vereinbarte Versicherungssumme dem Wiederbeschaffungswert des Hausrats entsprechen“, so Boss weiter. Bei werterhöhenden Neuanschaffungen oder wertmindernden Verkäufen müsse die Versicherungssumme entsprechend angepasst werden. Dabei sollte der Neuwert der Gegenstände angesetzt werden.
Was im Schadenfall zu beachten ist
Kommt es zum Schadenfall, müssen Einbruchsopfer unverzüglich die Polizei informieren, damit diese den Einbruchschaden aufnehmen und die Spuren dokumentieren kann, so der BdV. Die Tagebuchnummer beziehungsweise das Aktenzeichen der Polizei sollten Versicherte dann ebenfalls in der Stehlgutliste angeben und dem Hausratversicherer mitteilen. Der Verein weist daraufhin, dass während Vandalismusschäden von den meisten Hausratversicherungen abgedeckt sind, für einige Dinge wie Bargeld und Wertsachen wie Urkunden, Schmuck oder Wertpapiere vertraglich festgelegte Entschädigungsgrenzen gelten. Entscheidend sei, was in den Versicherungsbedingungen geregelt ist.