Wer zahlt bei Unfällen von Kindern im Pool?
Swimmingpools sind derzeit stark nachgefragt, Da sie vor allem für Kinder Risiken bergen, sollten sich Besitzer mit den Fragen von Haftung und Versicherungsschutz auseinandersetzen.
In immer mehr Gärten sieht man derzeit Kinder im Swimmingpool planschen. Doch wo Kinder spielen, kann auch schnell etwas passieren. Aber wer haftet bei Unfällen und wer zahlt, wenn dauerhafte Schäden zurückbleiben? Die uniVersa Versicherung gibt Auskunft über die Rechtslage.
Generell muss jeder Eigentümer seine Verkehrssicherungspflicht beachten und muss alle notwendigen Sicherungsmaßnahmen treffen, damit kein anderer zu Schaden kommt. Sind andere Kinder zu Besuch, können weitere Haftungsprobleme auftreten. Hat man für sie die Aufsichtspflicht übernommen und wird diese schuldhaft verletzt, ist man gegebenfalls zu Schadenersatz verpflichtet und muss, etwa für Arzt- und Krankenhauskosten sowie für bleibende Schäden, aufkommen. Wenn der eigene Sohn oder die Tochter ein anderes Kind verletzt, kommt es auf das Alter an. Bis zum vollendeten siebten Lebensjahr sind Kinder laut Gesetz nicht deliktfähig – darüber hinaus schon.
Über private Unfallversicherung nachdenken
Empfehlenswert ist in jedem Fall eine private Haftpflichtversicherung. Sie übernimmt berechtigte Schadenersatzansprüche und wehrt unberechtigte Forderungen ab, wenn beispielsweise die Eltern kein Verschulden trifft. In neueren Policen sind oftmals auch deliktunfähige Kinder mitversichert. Dann wird fernab der gesetzlichen Regelung auch geleistet, wenn ein anderes Kind geschädigt wurde. Für den Fall, dass sich das eigene Kind verletzt, ist eine private Unfallversicherung empfehlenswert. Sie zahlt bei einer dauerhaften Invalidität nach einem Unfall die vereinbarte Kapitalleistung und lebenslange Unfallrente.