Komplexe Produkte – einfach digital
Adam Riese, die Digitalmarke der Württembergischen, bietet erstmals eine Wohngebäudeversicherung an. Die Tarifstruktur ist transparent, der digitale Abschluss besonders einfach.
Es ist bereits das sechste Produkt, das Adam Riese launcht – und mit der neuen Wohngebäudepolice wagt sich der etablierte Digitalversicherer auf ein Terrain, das bei InsurTechs eigentlich nicht ganz oben auf der Agenda steht. Doch Adam Riese ist es gelungen, mit einer einfachen Kundenansprache, einer verständlichen Prämienberechnung in der Angebotsstrecke und einem modularen Tarifsystem ein komplexes Produkt digital einfach abzubilden. „Das ist für unsere Zielgruppe sehr wichtig“, sagt Daniel Welzer, Geschäftsführer bei Adam Riese, die zum Wüstenrot & Württembergische-Konzern gehört. „Unsere Kunden haben den Anspruch, eigenständig und schnell das für sie passende Produkt zu finden und auszuwählen.“
Passgenaue Produkte
Die Wohngebäudeversicherung bietet eine Absicherung in drei Tariflinien (L, XL und XXL). Optional können nach dem Bausteinprinzip frei kombinierbare Erweiterungen ausgewählt werden. Dazu gehören etwa eine Allgefahren-Deckung, ein Elementar-, Glas- und Photovoltaikbaustein oder ein umfassender Schutz für Smart-Home-Installationen. Zu den besonderen Leistungsmerkmalen zählt Adam Riese die Versicherung von grober Fahrlässigkeit ohne Limit, die Übernahme von Schäden durch Regen- und Schmelzwasser bis 2500 Euro oder die unbegrenzte Deckung von Vandalismus im Tarif XXL. Ein weiteres Highlight: Ebenfalls im XXL-Tarif werden nach einem größeren Schadensfall Mehrkosten für geplante Umbaumaßnahmen, etwa für Barrierefreiheit oder energetische Modernisierungen, in Höhe von bis zu 10.000 Euro übernommen.
Vertrieb auch über Makler
Das Produkt ist über Makler, den Direktkanal adam-riese.de und über Vergleichsportale verfügbar. Hier hätten sich bereits die Anbindung an Maklervergleichs- und -verwaltungsprogramme auf Basis des BiPRO-Standards oder die vollautomatische Policierung als hilfreich im Vertrieb erwiesen, heißt es vonseiten des Versicherers.