26.08.2021 Sparten/Produkte

GDV: Neue Regional­klassen für neun Millionen Autofahrer

Wo verursachen Autofahrer viele und teure Schäden, wo kracht es nur selten? Um das herauszufinden, berechnet der GDV jedes Jahr die Schadenbilanzen der rund 400 Zulassungsbezirke in Deutschland und teilt die Bezirke in Regionalklassen ein.

Preisfrage. Die Regionalklassen spiegeln die Schadensbilanz in den über 400 deutschen Zulassungsbezirke wider. (Foto: © Andrey Popov - stock.adobe.com)
Preisfrage. Die Regionalklassen spiegeln die Schadensbilanz in den über 400 deutschen Zulassungsbezirke wider.
(Foto: © Andrey Popov - stock.adobe.com)

Alle Jahre wieder kommt es in der Kfz-Versicherung zu einer Neujustierun – diesmal ist gut jeder fünfte Autofahrer betroffen: „Für 56 Bezirke und rund fünf Millionen Autofahrer ergeben sich im kommenden Jahr höhere Regionalklassen in der Kfz-Haftpflichtversicherung. 52 Bezirke und rund 4,2 Millionen Autofahrer profitieren von besseren Regionalklassen“, sagt Jörg Asmussen, Hauptgeschäftsführer des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV). Für die weiteren 305 Bezirke und rund 32,8 Millionen Kfz-Haftpflichtversicherte bleibt es bei den Regionalklassen des Vorjahres. Grundsätzlich gilt: Eine bessere Einstufung in der Regionalklasse wirkt sich positiv auf den Versicherungsbeitrag aus. Allerdings lässt sich laut GDV infolge einer Veränderung bei der Regionalklasse keine Aussage über die Entwicklung des gesamten Kfz-Versicherungsbeitrages treffen.

Günstiger Norden, unfallträchtige Großstädte



Besonders gute Schadenbilanzen erreichten Autofahrer in Brandenburg, Schleswig-Holstein, Niedersachsen und Mecklenburg-Vorpommern. „Die bundesweit beste Schadenbilanz in der Kfz-Haftpflichtversicherung errechneten die Statistiker des GDV für die Prignitz in Brandenburg – hier waren die Schäden 30 Prozent niedriger als im bundesweiten Durchschnitt“, sagt Asmussen. Hohe Regionalklassen gelten insbesondere in Großstädten sowie in Teilen Bayerns. „Die schlechteste Schadenbilanz hatte wie schon in den Vorjahren Berlin. Dort waren die Schäden mehr als ein Drittel höher als im Bundesdurchschnitt“, sagt Asmussen. Die Folge: Regionalklasse 1 für die ländliche Region, Klasse 12 für die Hauptstadt.


In der Kaskoversicherung überwiegen die Verbesserungen



Auch in den Kasko-Versicherungen ändern sich durch die aktuelle GDV-Regionalstatistik für viele Autofahrer die Regionalklassen: Für fast 3,5 Millionen Voll- oder Teilkaskoversicherte gelten künftig bessere, für gut zwei Millionen höhere Einstufungen. Für fast 85 Prozent bzw. rund 31,2 Millionen bleibt alles beim Alten. In der Vollkasko wies Wesermarsch in Brake (Niedersachsen) den niedrigsten Wert auf, das bayrische Garmisch-Partenkirchen ist in der höchsten Klasse (9) eingestuft. In der Teilkasko ist das oberfränkische Bamberg in Klasse 1 eingestuft, das Ostallgäu in Klasse 14.

Die Regio­nal­sta­tis­tik des GDV

Die Regionalklassen spiegeln die Schadenbilanz der 413 deutschen Zulassungsbezirke wider und werden einmal im Jahr vom GDV berechnet. Entscheidend ist dabei nicht, wo ein Schaden entstanden ist, sondern in welchem Zulassungsbezirk der Fahrzeughalter seinen Wohnsitz hat.

Regionalklassen gibt es für die Kfz-Haftpflicht- sowie für die Voll- und Teilkasko-Versicherung. In der Kfz-Haftpflichtversicherung sind die Versicherungsleistungen für geschädigte Dritte nach Verkehrsunfällen maßgeblich. In der Kaskoversicherung fließen die Versicherungsleistungen nach selbstverschuldeten Unfällen und für alle anderen Kasko-Schadenfälle in die Berechnung ein, unter anderem für Autodiebstähle, Glasschäden, Fahrzeugbrände, Wildunfälle oder Schäden durch Naturereignisse. Die so berechneten Schadenbilanzen der Zulassungsbezirke werden versicherungsmathematisch in einen Indexwert umgerechnet, der die jeweilige Regionalklasse bestimmt. Für die Haftpflicht gibt es zwölf, für die Vollkasko neun und für die Teilkasko 16 Klassen.

Die Regionalstatistik des GDV ist für die Versicherungsunternehmen unverbindlich und kann ab sofort für Neuverträge und für bestehende Verträge zur Hauptfälligkeit angewendet werden – in der Regel ist dies der 1. Januar 2021.


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