23.07.2021 Sparten/Produkte

VHV: Alles neu für die, die bauen

Der Bauspezialversicherer hat seine Betriebshaftpflichtversicherung überarbeitet. Was hinter dem Produkt-Update steckt.

Mehr Transparenz und Sicherheit: Die VHV hat an ihrer Betriebshaftpflichtversicherung geschraubt. (Foto: Unsplash/Josh Olalde)
Mehr Transparenz und Sicherheit: Die VHV hat an ihrer Betriebshaftpflichtversicherung geschraubt.
(Foto: Unsplash/Josh Olalde)

Der Bauspezialversicherer hat seinen Betriebshaftpflichttarif „VHV BAUPROTECT” rundum erneuert und neu kalkuliert. Das Update umfasst zahlreiche Leistungserweiterungen. Neu ist etwa, dass Nachbesserungsbegleitschäden für alle Betriebsarten außer Herstellungs- und Handelsrisiken mit erhöhter Entschädigungsgrenze für Schäden an der eigenen Leistung sowie durch Nutzungsausfall nun bis 500.000 Euro abgesichert sind.

Weitere Tarifanpassungen sind:

  • Absicherung aktueller Risiken (z.B. Wallboxen, Home-Office)
  • Verlängerte Nachhaftungsfrist von bis zu 30 Jahren
  • Mitversicherung von Schäden an Subunternehmergewerken neu bis 300.000 Euro
  • Schutz für den Einsatz von Flugdrohnen im betrieblichen Bereich separat bis 1.000.000 Euro, neu jetzt mit anschließender Erweiterung auf vertraglich vereinbarte Versicherungssummen
  • Optionale Versicherungssumme von 10.000.000 Euro pauschal für Personen- und sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) einschließlich Bearbeitungs- und Leitungsschäden 

 

Planungsrisiko abgedeckt

 

Hinzu kommen individuelle Zusatzleistungen wie die Planungsdeckung für fremde Bauvorhaben. Übernimmt der Kunde die Planung für Bauvorhaben, für deren Ausführung er nicht zuständig ist, kann das Planungsrisiko für Objektschäden zusätzlich abgesichert werden. Der Abschluss einer separaten Berufshaftpflichtversicherung ist somit nicht erforderlich.

Anpassungen bei der Absicherung von Mietgeräten

 

Auch in Sachen Mietgeräten gibt es Neuerungen: Mitversichert sind nun etwa Mietsachschäden an Arbeitsmaschinen, Arbeitsgeräten und sonstigen Kraftfahrzeugen bis 500.000 Euro. Bis zur selben Summe wird auf Wunsch bei Schäden an Mietgeräten bis zu einem Gerätealter von zwölf Monaten der Neuwert erstattet.

Wechsel leicht gemacht

 

Bei einem Wechsel zur VHV gelten die neue Besserstellungsgarantie und die Konditions- und Summendifferenzdeckung. Das bedeutet, dass die VHV für mindestens fünf Jahre den Versicherungsschutz der vorherigen Betriebshaftpflicht als Mindestumfang garantiert. Die Mehrleistungen von „BAUPROTECT” gelten bei Versichererwechsel bereits ab Vertragsabschluss bis zum beantragten Beginn des vollen Versicherungsschutzes.


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