01.03.2021 Sparten/Produkte

Allianz senkt Beiträge in der betrieblichen Krankenversicherung

Bei der Allianz Private Krankenversicherung zahlen Neu- und Bestandskunden in der bKV bis zu 30 Prozent weniger. Leistungen fließen jetzt auch für laufende Behandlungen.

Beliebtes Instrument zur Mitarbeiterbindung: Mit einer betrieblichen Krankenversicherung (bKV) können Arbeitgeber für ihre Belegschaft zahlreiche medizinische Extraleistungen vereinbaren. (Foto: Pixabay/Pexels)
Beliebtes Instrument zur Mitarbeiterbindung: Mit einer betrieblichen Krankenversicherung (bKV) können Arbeitgeber für ihre Belegschaft zahlreiche medizinische Extraleistungen vereinbaren.
(Foto: Pixabay/Pexels)

Die Allianz Private Krankenversicherung (APKV) hat die Beiträge für die Stationärtarife ihrer betrieblichen Krankenversicherung (bKV) gesenkt. Sowohl Neu- als auch Bestandskunden profitierten ab sofort von den deutlich günstigeren Preisen, teilte die Allianz Deutschland-Tochter mit. So verringert sich der Monatsbeitrag für den bKV-Baustein „Krankenhaus bei Unfall“ um mehr als 30 Prozent. Rund 15 Prozent günstiger wird das Modul „Krankenhaus“. Zudem verbessert die APKV hier die Leistungen: Ab sofort sind neben geplanten oder angeratenen Behandlungen auch bereits laufende Behandlungen mit abgesichert, sodass die Versicherten ihre bKV-Tarifleistungen bereits ab dem ersten Tag erhalten.

Corona: Wachsendes Interesse an betrieblichem Extra-Schutz

 

 „Wir beobachten, dass gerade jetzt in der Corona-Krise Arbeitgeber verstärkt unsere bKV-Krankenhaustarife für ihre Mitarbeiter abschließen“, sagt APKV-Vorstand Jan Esser. Hier sei ein neues Bewusstsein gewachsen, welchen Mehrwert ein Stationärtarif bringt. Der günstigere Beitrag ermögliche ihnen nun zusätzliche Variationsmöglichkeiten, ohne die Sachbezugsgrenze von 44 Euro zu überschreiten.

Mit dem bKV-Baustein „Krankenhaus“ können die Versicherten im Zweibettzimmer untergebracht werden und sich vom Arzt ihrer Wahl behandeln lassen – auch bei einer ambulanten Operation. Zudem bietet der Tarif Kostenerstattung auch oberhalb der Höchstsätze der Gebührenordnung. Der Baustein „Krankenhaus bei Unfall“ bietet die gleichen Leistungen, greift aber nur, wenn Versicherte aufgrund eines Unfalls stationär behandelt werden müssen.


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