27.05.2022 Sparten/Produkte

Gebührenordnung: Ärztekammer und PKV sind fast fertig

Lange hat es gedauert mit einem gemeinsamen Vorschlag für eine neue Gebührenordnung für Ärzte. Die Beteiligten sprechen nur noch von Restarbeiten, dann sei der Entwurf fertig. Derweil ist bereits klar, dass Bundesgesundheitsminister Lauterbach nicht beabsichtigt, die Pläne umzusetzen.

Die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) regelt die Abrechnung der ärztlichen Leistungen außerhalb der vertragsärztlichen Versorgung in Deutschland. (Foto: © fovito - stock.adobe.com)
Die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) regelt die Abrechnung der ärztlichen Leistungen außerhalb der vertragsärztlichen Versorgung in Deutschland.
(Foto: © fovito - stock.adobe.com)

Die Bundesärztekammer (BÄK) und der Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV) haben den Entwurf für eine neue Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) präsentiert. Das Regelwerk bestimmt, welche Leistungen Ärzte bei der PKV oder Zusatzversicherungen zu welchem Satz abrechnen können. Die aktuelle Fassung ist aus dem Jahr 1982 und wurde seitdem nur punktuell einige Male geändert. Sie gilt als völlig veraltet und bildet aus Sicht der Ärzteschaft weder die Dynamik des Leistungsspektrums noch die aktuelle Kosten- und Preisentwicklung ab.

Finale Testphase steht an

 

Zum Stand der gemeinsamen Vorbereitungen für eine neue Gebührenordnung erklärten Ärztekammer-Präsident Dr. Klaus Reinhardt und PKV-Verbandsdirektor Florian Reuther: „Die Bundesärztekammer und die Private Krankenversicherung haben zusammen mit der Beihilfe in jahrelanger intensiver und vertrauensvoller Zusammenarbeit den gemeinsamen Entwurf für eine Reform der Gebührenordnung für Ärzte weitgehend fertiggestellt. Wir bereiten derzeit eine Testphase der neuen GOÄ für den Echtbetrieb vor. Auf deren Grundlage wird dann die endgültige Einigung erfolgen.“

Rechtlich ist bereits alles geklärt

 

Das rechtliche Regelwerk ist nach Angabe der Beteiligten bereits komplett fertiggestellt. Unter Einbeziehung von 165 ärztlichen Berufsverbänden und wissenschaftlich-medizinischen Fachgesellschaften wurden die Leistungsbeschreibungen erarbeitet. Der aktuelle Stand der modernen Medizin ist dabei in rund 5600 Ziffern definiert. Auch die Verhandlungen über die Preise laufen derzeit. Nun gehe es noch darum, die Auswirkungen auf Ärzte und Versicherte abzusichern. „Wir sind uns einig, diese Restarbeiten in der bewährten Gemeinsamkeit sorgfältig und schnell zu beenden“, heißt es in der gemeinsamen Erklärung.

Bremst der Gesundheitsminister die Pläne aus?

 

Zugleich fordern beide Parteien Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) auf, den bevorstehenden Konsens der Beteiligten umzusetzen. Der gemeinsam von Ärzteschaft sowie PKV und Beihilfe entwickelte Vorschlag garantiere eine rasche Integration zukünftiger medizinischer Innovationen und stärke die „sprechende Medizin“, also die persönliche Zuwendung der Ärzte zu ihren Patienten. Lauterbach erhielt ein persönliches Exemplar bereits am 24. Mai beim Deutschen Ärztetag in Bremen überreicht.

In einem Interview mit dem „Ärzteblatt“ vor drei Wochen hatte sich der Gesundheitsminister allerdings zurückhaltend geäußert: „Wenn ein Vorschlag zur GOÄ kommt, dann werden wir uns diesen in jedem Fall anschauen. Trotzdem muss ich die Erwartungen etwas dämpfen.“ Auf Nachfrage sagte Lauterbach: „Wir werden in dieser Legislaturperiode nichts machen, was das Verhältnis von PKV zur Gesetzlichen Krankenversicherung, also zur GKV, verschiebt. So haben wir es im Koalitionsvertrag beschlossen. Und daran halte ich mich.” Natürlich ist es kaum möglich, eine Reform der GOÄ vorzunehmen, die dieses Verhältnis nicht berühren würde.


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