HDI erweitert Arzthaftpflichtdeckung auf unterstützende Tätigkeiten bei Corona
Deckungsschutz gilt ab sofort wegen der Krise auch für ärztliche Vertreter und deren medizinisches Personal.
Die HDI Versicherung weitet ihre Leistungen für berufshaftpflichtversicherte Ärzte aus. Hintergrund ist laut einer Mitteilung der Muttergesellschaft Talanx die rasch voranschreitende Ausbreitung des Corona-Virus und das damit verbundene gestiegene Engagement vieler Ärzte. Sie hätten ihre Bereitschaft erklärt, unterstützend tätig zu werden, z. B. als Vertreter in Arztpraxen oder bei der Beratung von Patienten.
So greife die Berufshaftpflichtversicherung ab sofort auch für ärztliche Vertreter oder anderweitiges medizinisches Personal, wenn der bei der HDI versicherte niedergelassene Arzt und sein medizinisches Personal unter Quarantäne gestellt wurden. Sollte dieser Versicherungsschutz des Praxisvertreters aus der Versicherung des Praxisinhabers nicht ausreichen, bestehe Versicherungsschutz über jedweden Arzthaftpflichtvertrag des Vertreters bei der HDI. Dies sei auch der Fall, wenn der Vertreter eine ausschließliche Absicherung des sog. Restrisikos vereinbart hat. Der Versicherungsschutz gelte auch für unterstützende Maßnahmen außerhalb von Praxen, zum Beispiel bei medizinischen Beratungen (auch telefonisch oder per Video-Chat) oder bei Probenentnahmen im Zusammenhang mit dem Corona-Virus.