09.11.2021 Sparten/Produkte

Innovativer Zahnzusatz: Schmerzens­geld bei Unfall

Die Stuttgarter kommt mit einer Neuheit auf den Markt: Als erster deutscher Versicherer gewähren die Schwaben für Kunden der Zahnzusatzversicherung „smile!“ ein Unfall-Schmerzensgeld. Verbesserte Leistungen gibt in den höherwertigen Tarifen zudem für Kiefer­orthopädie und Zahnersatz.

Ob Zahnersatz oder Kieferorthopäde: Wer nach einem Unfall auf den Behandlungsstuhl muss, darf sich wenigstens über ein Schmerzensgeld freuen. (Foto: Pexels/Andrea Piacquadio)
Ob Zahnersatz oder Kieferorthopäde: Wer nach einem Unfall auf den Behandlungsstuhl muss, darf sich wenigstens über ein Schmerzensgeld freuen.
(Foto: Pexels/Andrea Piacquadio)

Auf dem deutschen Markt für Zahnzusatzversicherungen gibt es erstmals ein Produkt, bei dem Kunden nach einem Unfall ein Schmerzensgeld bekommen: Das Produkt „smile!“ der Stuttgarter sieht im Ernstfall eine Einmalleistung zur freien Verwendung vor. In der Variante „ZahnKomfort“ erhalten Versicherte pauschal 500 Euro, bei „ZahnPremium“ sind es 1000 Euro Schmerzensgeld. Voraussetzung: In Folge des Unfallereignisses benötigt der Kunde einen Zahnersatz oder eine Behandlung beim Kieferorthopäden. Weiterhin Bestand hat die 100-prozentige Erstattung nach einem Unfall für den Zahnersatz.

„smile!“ ersetzt das bisherige Produktangebot in der Zahnzusatzversicherung. Das dreistufige Tarifmodell mit Basis, Komfort und Premium bleibt dabei erhalten, die Leistungen des Basis-Tarifs sind zudem unverändert. Er spielt nach Aussage einer Sprecherin der Stuttgarter auf Nachfrage von VP-Online im Maklermarkt eh kaum eine Rolle. Die Leistungen in den beiden höherwertigen Varianten wurden hingegen deutlich aufgestockt, da sie offenbar nicht mehr den Marktstandards entsprachen.

Mehr Geld für Zahnspangen

 

So verbessert der baden-württembergische Versicherer die kieferorthopädischen Leistungen für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene bis zum vollendeten 22. Lebensjahr. Der Premium-Tarif der Stuttgarter bietet dabei in den kieferorthopädischen Indikationsgruppen (KIG) 1 und 2 (leichte Zahnfehlstellungen) nun eine Kostenerstattung von bis zu 90 Prozent, maximal aber 4000 Euro. Im bisherigen Tarif waren hier keine Leistungen vorgesehen. Da die gesetzlichen Krankenkassen bei dieser Indikation noch keine Kosten übernehmen, ist die Leistung hier besonders profitabel, sagt der Anbieter. Für die KIG 3 bis 5 (mittlere bis starke Zahnfehlstellungen) liegt die Kostenerstattung der Stuttgarter bei maximal 2000 Euro. Der Alt-Tarif gewährte hier pauschal 250 Euro.   

Gegen Schmerzen voll versichert 

 

Auch die Leistungen für die Zahnprophylaxe wurden verbessert. Die Erstattungsbegrenzung pro Behandlung entfällt und im Tarif „ZahnKomfort“ erhalten Versicherte bis zu 160 Euro pro Kalenderjahr, was fast einer Verdoppelung entspricht. Im Premium-Paket ist die Erstattung jetzt unbegrenzt, nachdem sie zuvor auf 110 Euro limitiert war. Für die Schmerzausschaltung bei Zahnbehandlungen und Zahnersatz übernimmt „smile!“ in beiden Tarifen die Kosten nun ebenfalls zu 100 Prozent. 

Alle Leistungen werden unabhängig vom Kassen-Bonusheft bewertet. Außerdem hat die Stuttgarter ihren Anteil für Zahnersatz deutlich erhöht: Im Tarif „ZahnKomfort“ steigt er von 45 auf 80 Prozent, im Tarif „ZahnPremium“ erhalten Versicherte wie bisher eine 90-prozentige Erstattung der Kosten für Prothesen, Implantate und Onlays. Bei Inlays liegt die Kostenübernahme jetzt in beiden Tarifen bei 100 Prozent. 

Leistungsstaffel verkürzt, Limits erhöht 

 

Die Leistungsstaffel bemisst sich künftig am Kalender- statt am Versicherungsjahr. Wird etwa ein „smile!“-Vertrag erst in den letzten Monaten eines Jahres abgeschlossen, endet das vertragliche erste Kalenderjahr trotzdem zum 31. Dezember des jeweiligen Jahres. Der Zeitraum bis zur Beendung der Leistungsstaffel verkürzt sich dementsprechend. Gleichzeitig haben die Stuttgarter die Leistungsbegrenzungssummen insgesamt deutlich erhöht. Zudem entfällt bei einer Vorversicherung die Leistungsbegrenzung bereits ab dem 3. Kalenderjahr, sofern diese für mindestens sechs Monate eine Zahnersatzbehandlung abgedeckt hat. 


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