30.05.2023 Sparten/Produkte

Neue Pflegereform: Handlungsbedarf bleibt

Das neue Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz (PUEG) gilt bereits jetzt als unzureichend. Zu gering sind die Entlastungen für Pflegebedürftige und Angehörige. Gesundheitsminister Lauterbach verspricht künftig weitere Verbesserungen.

Seniorin im Pflegeheim: Mehr Leistungen für stationäre und ambulante Pflege. (Foto: © Kzenon - stock.adobe.com)
Seniorin im Pflegeheim: Mehr Leistungen für stationäre und ambulante Pflege.
(Foto: © Kzenon - stock.adobe.com)

Der Bundestag hat am 26. Mai das Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz (PUEG) verabschiedet. Ab dem zweiten Kind zahlen Eltern künftig weniger für die Pflegeversicherung als heute. Gleichzeitig werden die Leistungen in der Pflege dynamisiert und die Pflegekosten in den Heimen gebremst. Zudem wird es pflegenden Angehörigen erleichtert, Unterstützung zu beantragen und zu erhalten. Zur Gegenfinanzierung steigt der Beitragssatz zum 1. Juli 2023 um 0,35 Prozentpunkte. Der Kinderlosenzuschlag wird auf 0,6 Beitragssatzpunkte angehoben.

Kein Inflationsausgleich

 

Kritik gibt es jedoch an der unzureichenden Erhöhung der Pflegesätze und Pflegesachleistungen in Höhe von fünf Prozent ab 2024. Ein Ausgleich der Inflation sei damit nicht mal „im Ansatz enthalten“, bemängelte etwa die CDU-Abgeordnete Diana Stöcker. Die Ampel-Parteien hätten die Chance gehabt, ein gutes Gesetz vorzulegen, doch „das, was sie uns nun vorlegen, ist keine Reform, sondern ein dürftiges Auf-Sicht-Fahren".
In dieselbe Kerbe schlägt auch Ates Gürpinar von der Linkspartei. Das Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz werde seinem Namen nicht gerecht, so die Kritik. „Seit der letzten Erhöhung der Gelder für Pflegeleistungen 2017 haben wir eine Verteuerung, eine Inflation von 17 Prozent. Sie erhöhen erst ab dem nächsten Jahr, und dann erstmal nur um fünf Prozent. Real kürzen Sie bei den Menschen, die von der Pflege betroffen sind.“ Und für die AfD bemängelte Thomas Dietz unter anderem zu viel Bürokratie: „Gut gemeint, aber unausgereift und in Teilen an der Praxis vorbeigeschrieben.“

Ampel weiter in der Pflicht

 

Selbst Gesundheitsminister Karl Lauterbach übt sich in vorsichtiger Selbstkritik und verspricht Verbesserungen: „Ich weiß, dass dieses Gesetz kein perfektes Gesetz ist, und wir werden weitergehen. In einem Jahr werden wir die Basis der Finanzierung der Pflegeversicherung verbreitern. Darauf haben wir uns in der Ampel-Regierung geeinigt.“
 
 
 
 
 
 

 

 

 


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