Neuer „Pflege-TÜV“ startet
PKV-Prüfdienst sieht sich gut vorbereitet und will sein Beratungsangebot verstärken.
Am heutigen 1. November treten die neuen Qualitätsprüfungs-Richtlinien für die vollstationäre Pflege in Kraft. Der Prüfdienst des Verbandes der Privaten Krankenversicherung (PKV) hat seine 150 Qualitätsprüfer rechtzeitig auf die Anforderungen des neuen „Pflege-TÜV“ vorbereitet und will zugleich den weitergehenden Ansatz einer beratungsorientierten Prüfung verstärken.
Das neue Qualitätssystem für vollstationäre Pflegeeinrichtungen ersetzt ab 1. November 2019 die bisher gültigen Pflegenoten. Entsprechend dem Versichertenanteil der Privaten Krankenversicherung führt der Prüfdienst der PKV zehn Prozent aller Qualitätsprüfungen in Deutschland durch. Das entspricht jährlich etwa 3300 Prüfungseinsätzen.
PKV hat Prüfer intensiv geschult
„Bei einer Qualitätsprüfung reicht es uns nicht, einfach nur aufzuzeigen, an welchen Stellen eine Pflegeeinrichtung die standardisierten Anforderungen erfüllt oder nicht erfüllt. Das ist wichtig, aber wir wollen darüber hinaus in einem fachlichen Austausch der externen Prüfer gemeinsam mit den Einrichtungen konkrete Verbesserungsmöglichkeiten erarbeiten. Das hilft der Pflegequalität unmittelbar“, erklärt Frank Schlerfer, Abteilungsleiter des PKV-Prüfdienstes. Bei der fachlichen Qualifizierung der PKV-Prüfer lag deshalb ein Schwerpunkt auf der beratungsorientierten Gesprächsführung. „Die PKV engagiert sich seit langem für mehr Qualität in der Pflege. Wir sind stolz, dass es unseren 150 Qualitätsprüfern gelungen ist, sich pünktlich zum Start für die neuen Prüfungsanforderungen fit zu machen“, sagt PKV-Verbandsdirektor Florian Reuther.