10.08.2022 Sparten/Produkte

Neues Kurtagegeld von der Inter

Bevor der Rücken streikt oder eine schwere OP ansteht, können Kunden der Inter Krankenversicherung nun ein Kurtagegeld abschließen. Der Zusatztarif deckt zumindest einen Teil der Kosten für medizinisch erforderliche Reha- oder Kurmaßnahmen. Zielgruppe sind Freiberufler, Selbstständige und Ruheständler.

Nach einer schweren Operation unterstützt eine Reha-Maßnahme die Genesung. PKV-Kunden der Inter können nun die eigenen Kosten reduzieren. (Foto: ©pololia - stock.adobe.com)
Nach einer schweren Operation unterstützt eine Reha-Maßnahme die Genesung. PKV-Kunden der Inter können nun die eigenen Kosten reduzieren.
(Foto: ©pololia - stock.adobe.com)

Operationen, chronische Erkrankungen oder psychische Belastungen – viele Gründe können Kur- oder Rehabilitationsmaßnahmen erfordern. Vor diesem Hintergrund bietet die Inter Krankenversicherung ihren Kundinnen und Kunden einen neuen Zusatztarif im Rahmen einer bestehenden privaten Krankenvollversicherung (PKV). Das Kurtagegeld INTER Kur richtet sich an alle, die keinen garantierten Anspruch auf Reha-Leistungen haben. Das betrifft Ärzte, andere Freiberufler und Selbstständige ohne Rentenversicherungsträger sowie Angestellte nach dem Wechsel in den Ruhestand.

Übernahme von Kosten für stationäre Aufenthalte

 

Kuren und Reha-Maßnahmen sind keine typischen Leistungen der privaten Krankenversicherung. „Mit dem neuen INTER Kur können Versicherte die Versorgungslücken schließen bzw. den Eigenanteil bei medizinisch notwendigen Kuren und Rehabilitation begrenzen“, sagt Vorstand Roberto Svenda. Häufig würden nur ambulante Kurleistungen ausgezahlt. Der neue Tarif ermögliche die Erstattung von Unterbringungs-, Verpflegungs- oder Reisekosten. Den versicherten Tagessatz zahlt die Inter bei einer Kur- oder Rehabilitationsmaßnahme von mindestens 14 Tagen innerhalb Deutschlands. Das Versprechen: Versicherte können jede öffentliche oder private Einrichtung, die berechtigt ist, Kuren oder Rehabilitationen durchzuführen, frei wählen. Als Maßnahmen gelten stationäre, teilstationäre und ambulante Kuren/Rehas sowie Mutter-Kind- oder Vater-Kind-Kuren.


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