03.05.2022 Sparten/Produkte

Was die Aktuare in der PKV ändern wollen

Die Deutsche Aktuarvereinigung hat bei ihrer Jahrestagung den Reformbedarf in beiden Säulen des deutschen Gesundheits- und Pflegesystems unterstrichen. Ideen präsentierte man aber nur für die PKV. Hier sollte die Beitragsentwicklung im Alter stabilisiert und der Zugang zum Standardtarif ausgeweitet werden.

Wie muss sich die private Kranken- und Pflegeversicherung künftig aufstellen? Diese Frage beschäftigt auch die Versicherungs- und Finanzmathematiker der Deutschen Aktuarvereinigung. (Foto: Tumisu/Pixabay)
Wie muss sich die private Kranken- und Pflegeversicherung künftig aufstellen? Diese Frage beschäftigt auch die Versicherungs- und Finanzmathematiker der Deutschen Aktuarvereinigung.
(Foto: Tumisu/Pixabay)

Die Deutschen Aktuarvereinigung (DAV) hat ihre dreitägige Jahrestagung in der vergangenen Woche in Bonn genutzt, um thematisch in die Offensive zu gehen. So präsentierte der Verein Vorschläge für eine Reform der privaten Krankenversicherung. Die sei nötig nach „zwei Legislaturperioden Stillstand in der Gesundheitspolitik“. Die PKV sei mit ihren leistungsgerecht kalkulierten Prämien zwar resistent gegenüber den demografischen Veränderungen, werde aber durch die anhaltende Niedrigzinssituation belastet.

Auslösende Faktoren im Zentrum der PKV-Reformvorschläge

 

Reformen in diesem Bereich sollten sich aus Sicht der Aktuare an zwei Zielen orientieren: die Beitragsentwicklung vor allem im Alter stabilisieren und Alternativen für verschiedene Lebenslagen bieten. Zur Umsetzung der Vorschläge seien geringfügige Änderungen der gesetzlichen Rahmenbedingungen notwendig. Zentrale Forderung ist eine Neugestaltung der sogenannten Auslösenden Faktoren. Derzeit erlaubt das Versicherungsaufsichtsgesetz eine Anpassung der Versicherungsbeiträge nur, wenn bestimmte Schwellenwerte überschritten werden. Dies führt dazu, dass Beitragsanpassungen häufig erst spät durchgeführt werden dürfen und dadurch entsprechend hoch ausfallen. „Ein durchgängiger Schwellenwert von maximal fünf Prozent und die Einbeziehung des Rechnungszinses als Auslösender Faktor würden die Beitragsentwicklung deutlich verstetigen“, sagt Wiltrud Pekarek, Vorstandsmitglied und Vorsitzende des DAV-Ausschusses Krankenversicherung.

Ausweitung des Standardtarifs

 

Daneben spricht sich die DAV dafür aus, den zehnprozentigen Zuschlag, den Versicherte zwischen 21 und 60 Jahren entrichten müssen, zu erhöhen und/oder länger zu erheben. Dies würde zu einer erheblichen Beitragsentlastung im Alter führen. Darüber hinaus gebe es Änderungsbedarf am Standardtarif, der seit 30 Jahren einen günstigen Versicherungsschutz auf dem Leistungsniveau der GKV biete. Dieser steht nach den aktuellen Regelungen aber nur den Versicherten zur Verfügung, die sich vor dem 1. Januar 2009 privat versichert haben. „Dies ist eine nicht nachvollziehbare Diskriminierung von großen Versicherungskollektiven“, begründet Pekarek die Forderung. Das Problem dahinter: Wer sich später privat krankenversichert hat, muss aktuell mit dem ungeliebten Basistarif Vorlieb nehmen. Doch viele Ärzte behandeln solche Versicherte nur mit Einschränkungen oder lehnen die Behandlung sogar ab.

GKV: DAV sieht Reformbedarf, nennt aber keine Maßnahmen

 

Reformbedarf gibt laut der DAV auch in der GKV. Das Umlageverfahren sei anfällig für konjunkturelle Schwankungen und insbesondere der demografischen Entwicklung weitgehend ungeschützt ausgeliefert. Das strukturelle Defizit der GKV wird durch die leistungsausweitende Gesetzgebung der zurückliegenden Jahre und die demografische Entwicklung dramatisch anwachsen“, erläutert Pekarek. Mit Blick auf die Generationengerechtigkeit spricht sie vor einer Verharmlosung beständig steigender Steuerzuschüsse: „Diese erwecken die Illusion eines sauber finanzierten Kassensystems, obwohl sie nur eine Vorfinanzierung zulasten künftiger Generationen darstellen.“ Wirkliche Vorschläge bleibt der Verein hier jedoch schuldig.

Mehr private Pflegevorsorge gefordert

 

Konkreter wird die DAV bei der sozialen Pflegeversicherung (SPV), die in den 2030er-Jahren die Finanzierungskosten-Problematik des Umlagesystems treffen werde. Vom Koalitionsvorschlag, die SPV zu einer Pflegevollversicherung auszubauen, halten die Aktuare nichts. Stattdessen sollte mehr Vorsorge durch die nachhaltig finanzierte private Pflegeversicherung erfolgen. Sie habe mit ihrem Kapitaldeckungsverfahren die demografische Entwicklung in ihren Beiträgen einkalkuliert.


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