03.09.2020 Sparten/Produkte

Wegen Corona: PKV steigert Ausgaben um fünf Prozent

Mehrausgaben von 690 Millionen Euro im ersten Halbjahr 2020 hängen laut Verband der Privaten Krankenversicherung wesentlich mit Corona-Pandemie zusammen. Für politisch gewollte Leistungen wie Tests für Personen ohne Symptome soll der Steuerzahler aufkommen.

Der Verband der Privaten Krankenkassen wehrt sich vehement gegen den Vorwurf, er beteilige sich zu wenig an den Kosten der Coronakrise. (Foto: PhotoDoc/Shotshop/uniVersa)
Der Verband der Privaten Krankenkassen wehrt sich vehement gegen den Vorwurf, er beteilige sich zu wenig an den Kosten der Coronakrise.
(Foto: PhotoDoc/Shotshop/uniVersa)

Die Leistungsausgaben der Privaten Krankenversicherung (PKV) sind im ersten Halbjahr 2020 im Vergleich zum Vorjahreszeitraum um 690 Millionen Euro auf 14,34 Milliarden Euro gestiegen – ein Plus von rund fünf Prozent. Dies teilte der Verband der Privaten Krankenversicherung anlässlich einer Online-Pressekonferenz zur Zwischenbilanz der Covid19-Pandemie heute mit. Florian Reuther, Direktor des PKV, erklärt dazu: „Die Unternehmen der Privaten Krankenversicherung stehen zu ihrer gesellschaftlichen Verantwortung und leisten zur Bewältigung der Coronakrise sogar höhere Zahlungen an das Gesundheitssystem, als es ihrem zehnprozentigen Versichertenanteil im Vergleich zur Gesetzlichen Krankenversicherung entspricht. Einzelne Vorwürfe, die PKV beteilige sich zu wenig an den Corona-Kosten, weise ich mit aller Entschiedenheit zurück.“

Mehrausgaben für Krankenhäuser und ambulante Behandlungen

 

Für die Krankenhäuser zahlt die PKV bei allen Corona-Zusatzentgelten für die Versorgung der Privatversicherten mit. Die Mehrkosten für diesen Schutzschirm betragen über 350 Millionen Euro. Für die Pflegeeinrichtungen kommen nochmals über 130 Millionen Euro Zusatzzahlungen der PKV hinzu. Unter dem Strich ist die PKV an mehr als 98 Prozent der Kosten des Krankenhaus-Rettungsschirms beteiligt. Die restlichen Bereiche betreffen pauschale Zahlungen ohne Bezug auf konkrete Behandlungsleistungen. „Schon aus rechtlichen Gründen sind wir z.B. bei den pauschalen Zuschüssen zur Schaffung von Intensivbetten nicht einbezogen. Dieser Teil wird von Kritikern oft betont, er betrifft aber nur 0,4 Prozent des gesamten Schutzschirms“, so Reuther.

Zur Unterstützung der ambulanten Ärzte und Zahnärzte leistet die PKV für jeden Arztkontakt eine Extravergütung für erhöhten Hygieneaufwand. Diese Sonderzahlung im Rahmen der Gebührenordnung wird die ambulanten Ärzte voraussichtlich mit rund 500 Millionen Euro zusätzlich unterstützen. Für die Zahnärzte kommen rund 120 Millionen Euro hinzu. Für erweiterte Telefon- und Video-Sprechstunden der Ärzte während der Corona-Einschränkungen wenden die PKV-Unternehmen rund 36 Millionen Euro auf.

Keine Kostenübernahme für Corona-Tests

 

„Maßnahmen zum Infektionsschutz sind gesamtgesellschaftliche Aufgaben der Gefahrenabwehr, die nach unserer Verfassung in der Verantwortung des Staates und insbesondere der Länder liegen“, betont PKV-Chef Reuther. Diese Aufgaben gehörten nicht in die Finanzverantwortung von GKV und PKV. Als Krankenversicherer seien sie für die bestmögliche Versorgung von Kranken zuständig, aber eindeutig nicht für Corona-Tests bei Menschen ohne Symptome sowie das Freihalten von Krankenhausbetten oder Boni für Pflegekräfte. Der Verband verlangt hier eine Finanzierung aus Steuermitteln.


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